Euer Wohlgeboren!
Das gefertigte Comité erlaubt sich die unten angeführten Punkte zur Kenntnis zu bringen und um die
genaue Einhaltung derselben zu bitten:
1. Die Herren Aussteller werden in Betreff ihrer Firma aufmerksam gemacht, dass es thunlich erscheint, dieselbe
mit schwarzem Druck auf weissem Carton-Papier herstellen zu lassen; den Druck dieser Aufschriften übernimmt
die Firma: G. Bruckschweiger, Buchdrucker in Steyr.
2. Denjenigen Herren Ausstellern der Gruppe II/a, „Eisen- und Stahlgewerbe“, welche ihre Artikel auf Carton
auflegen, diene zur Kenntnis, dass die Grösse dieser Cartons mit 65 cm. Höhe und 50 cm. Breite bestimmt wurde
Herrn Stiasny junior, Buchbinder in Steyr, wurde die Anfertigung dieser Cartons, sowie das Aufnähen der
betreffenden Gegenstände von Seite des gefertigten Comités übertragen. — Derselbe wird gleichzeitig auf Wunsch
der Herren Aussteller den Firmadruck besorgen und ist für eine Karte sammt Aufnähen und Firmadruck der Betrag
von 1 fl. bestimmt, welcher im Vorhinein zu entrichten ist.
3. Diejenigen Herren Aussteller, welche sich eigener Cartons bedienen, werden ersucht, um eine möglichste Gleichheit
im Gesammtbild zu erzielen, sich dieserhalb mit dem Obmann der Gruppe II/a, Herrn Gustav Ritzinger, Abtheilungs-
Vorstand der k. k. Versuchsanstalt in Steyr, in's Einvernehmen setzen zu wollen.
4. Es erscheint wünschenswerth, dass bei der Uebersendung der Ausstellungs-Objecte — soweit dies thunlich
Preis-Courant und Adresskarten beigelegt werden, welche von Seite des Comités denjenigen Besuchern, welcke ein
specielles Interesse für die Ausstellung haben, übergeben werden.
5. Sämmtliche Ausstellungs-Objecte müssen vor dem 20. Juli d. J. entweder in die Villa Werndl oder in die eigens
für die Industrie-Ausstellung erbaute Halle gebracht werden; später einlangende Ausstellunge-Güter können nicht
mehr berücksichtigt werden.
6. Alle Ausstellungs-Objecte, welche per Bahn oder durch Boten nach Steyr expedirt werden, müssen als Aufschrift
„Für die Gewerbe-Ausstellung in Steyr" tragen.
7. Den Herren Ausstellern werden nach Einlangen ihrer Objecte auf Namen lautende Permanenzkarten ausgefolgt.
Weiters diene zur Kenntnis, dass unverkaufte Ausstellungs-Gegenstände gegen Vorweisung eines vom Central-Comité
ausgestellten Certificates für den Rücktransport per Bahn frei sind.
9. Betreffs Annoncen im Ausstellungs-Cataloge wollen die Herren Aussteller, welche zu annonciren die Absicht haben,
sich an Herren F. Kutschera, Buchhändler in Steyr, wenden.
10. Diejenigen Herren Aussteller, welche ihre Ausstellungs-Gegenstände gegen Feuersgefahr versichern wollen, haben dies
auf eigene Kosten zu veranlassen.
11. Im Uebrigen gelten alle im Ausstellungs-Programm ersichtlichen Bestimmungen.
12. Weitere Auskünfte ertheilen bereitwilligst die Unterzeichneten.
Steyr, im Mai 1884.
Für das Industrie-Comité:
Der Schriftführer:
Der Obmann:
G. Ritzinger.
Franz Tomitz.
Druck von M. Haas' Erben in Steyr.