eine Abgabe von dem Brutto-Erträgnisse der täglichen Eintrittsgelder in Anspruch zu nehmen, welche ich jedoch im vorliegenden Falle, im Hinblick auf die eminente Unter¬ stützungswürdigkeit des Unternehmens statt wie üblich mit 10%, nur mit 5% fixire. Auch die Verwerthung des in den Weltausstellungs¬ gebäuden befindlichen Aufzuges und Aufsteiges zu den Galerien wird, wie bei allen ähnlichen Anläßen, für den Weltausstellungsfond vorbehalten. Detaillirte Bestimmungen werden seinerzeit bei Uiber- gabe des Gebäudes von Seite des Handelsministeriums an das betreffende Ausstellungscomité festgestellt werden. Eine Abschrift des an Euer Hochwohlgeboren gerich- teten Erlasses bringe ich unter Einem Sr kaiserlichen Ho- heit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer als hohen Protektor des k.k. oesterreichischen Museums für Kunst und Industrie, zu höchstdessen Kenntnißnahme in Vorlage. Spien am 5. Juni 1884. Der k.k. Handelsminister: sina