zu verleihen, und Eure Hochwohlgeboren zu ersuchen, nur ehethunlichst in detail | lierter Weise zu berichten, wie ein der artiger Vorgang stattfinden konnte, und welche Verfügungen Eure Hochwohlgeboren zur künftigen Hintanhaltung einer ähn- lichen, das Ansehen der Anstalt schädigen den Formlosigkeit in der Behandlung so wichtiger, eventuell schwerer Opfer des Staatsschatzes nach sich ziehenden Acte ge- troffen haben. Schließlich werden Eure Hochwohlge¬ boren ersucht, in künftigen analogen Fällen, die Bedingungen der Uebernah- me oder Verwahrung von Objecten privater Personen zu wie immer ge- arteten Zwecken in einer schriftlichen von beiden Parteien ordnungsmä- ßig zu unterfertigenden Urkunde, genau zu pracisieren, wobei auch auf die Wahrung der materiellen Inte¬ reffen des Eurer Hochwohlgeboren un- terstehenden Institutes besonde- re Rücksicht zu nehmen sein wird, da ich im entgegengesetz- ten Falle genöthigt wäre, die Austragung eventueller Rechts- streitigkeiten der persönli- chen Verantwortung Eurer