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        84. 
374 
Josef 24/7 1884. 
Ministerium 
für Cultus und Unterricht. 
Z. 12415. 
In Erledigung und unter Rückschluß der 
Beilagen des Berichtes vom 19. Juni d. J. Z. 318, be¬ 
treffend die seitens der Firma Ph. Haas &amp; Söhne 
gestellte Forderung auf Ersatzleistung für, auf 
der Triest'er Ausstellung im Jahre 1882 angeblich 
beschädigte Teppiche und Panneaux, werden Eure 
Hochwohlgeboren ermächtigt, der genannten Firma 
respective deren Vertreter ohne Anführung spe- 
zieller Gründe einfach endgiltig zu erklären, 
dass das k.k. oesterreichische Museum für Kunst- 
und Industrie, respective die Unterrichts-Ver- 
waltung sich nicht für verpflichtet halte und dem 
nach auch nicht in der Lage sei, den angesproche- 
nen Ersatz zu leisten. 
Selbstverständlich bleibt es derselben unbe- 
nommen, zur Geltendmachung ihres angeblichen 
Anspruches den ordentlichen Rechtsweg zu betreten, 
Von dem Eintreten dieses eventuellen Fal- 
les wäre sofort anher zu berichten. 
Durch obcitierten Bericht gelangte ich jedoch 
gleichzeitig zur Kenntnis, dass einzelne Professo¬ 
ren des Museums ohne Vorwissen, respective Ge- 
nehmigung Eurer Hochwohlgeboren im kurzen Wege 
noe des Museums mündlich ein Uebereinkom- 
men schloßen, welches – wie die in Rede stehende 
Angelegenheit beweist – eventuell auch von 
weittragender materieller Bedeutung sein 
kann. 
Angesichts dieser von Eurer Hochwohlgeboren 
selbst hervorgehobenen Thatsache kann ich nicht 
mühin, meinem Befremden hierüber Ausdruck
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        zu verleihen, und Eure Hochwohlgeboren 
zu ersuchen, nur ehethunlichst in detail | 
lierter Weise zu berichten, wie ein der 
artiger Vorgang stattfinden konnte, und 
welche Verfügungen Eure Hochwohlgeboren 
zur künftigen Hintanhaltung einer ähn- 
lichen, das Ansehen der Anstalt schädigen 
den Formlosigkeit in der Behandlung so 
wichtiger, eventuell schwerer Opfer des 
Staatsschatzes nach sich ziehenden Acte ge- 
troffen haben. 
Schließlich werden Eure Hochwohlge¬ 
boren ersucht, in künftigen analogen 
Fällen, die Bedingungen der Uebernah- 
me oder Verwahrung von Objecten 
privater Personen zu wie immer ge- 
arteten Zwecken in einer schriftlichen 
von beiden Parteien ordnungsmä- 
ßig zu unterfertigenden Urkunde, 
genau zu pracisieren, wobei auch auf 
die Wahrung der materiellen Inte¬ 
reffen des Eurer Hochwohlgeboren un- 
terstehenden Institutes besonde- 
re Rücksicht zu nehmen sein 
wird, da ich im entgegengesetz- 
ten Falle genöthigt wäre, die 
Austragung eventueller Rechts- 
streitigkeiten der persönli- 
chen Verantwortung Eurer
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        Hochwohlgeboren zu überlassen. 
Wien, am 22. Juli 1884. 
Der Minister für Cultus und Unterricht- 
Guerend. 
An Seine Hochwohlgeboren, den Herrn 
k. k. Hofrath, Director des k.k. oesterreichi¬ 
schen Museums für Kunst und Industrie etc. etc. 
Rudolf Eitelberger von Edelberg
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        dH 
Hof &amp; Ger. Adv. Dr. Ed. Mayer 
Mit Beziehung auf Ihre gesch. zu. 
schriftfft vom 14. vor. dl. betr. die Ersatzlei- 
stung für Beschädigungen, welche die in Triest 
ausgestellt gewesenen Teppiche v. Portieren da 
Firma Ph. Gaas &amp; Söhne bei jener Gelegen 
heit erlitten haben, bin ich ermächtigt zu er- 
Klären, daß das KK. Orst. Maj. f. K v G., resp. 
die Unterrichtsverwaltung sich nicht für verpflich¬ 
Ich hält u demnach nicht in der Lage ist, den 
angesprochenen Ersatz zu leisten. 
Min. f. C. &amp; U. 
Mit Beziehung auf der h. Erlaß vom 22. 
v. M. Z. 12415, betr. die Ersatzängeräche den 
Firma Ihr Gaas &amp; Söhne, bechre ich mich 
zu berichten, daß dem Vertreten der genannten 
Firma, HochAdr. Dr. W. Maÿse, der Bescheid 
in der vorgeschriebenen Weise unter Einem ertheilt 
was. 
Was die in m. ergb. Berichte vom 19. vor. 
M. Z. 318 zugegebene Möglichkeit einer zu 
weit gehender Zusage seitens der Gk Prof. Storch 
oder die Prof. Beyer – wie solche von der Firma 
Hads behauptet geltend gemacht wird — betrifft 
so waren die genannten Proff von mir mit der Lei- 
dung der Installation der Museumtabtheilung auf 
der triester Ausstellung beaufklagt werden, und 
hatten in diesen Interesse die Firma Gaas, welche 
nicht selbst ausstellen wollte, bewogen, passende 
Objek den Museum für jene Abtheilung zu über- 
lassen. Die betr. Verhandlungen zwischen den beiden 
Proff u den Chef bezw. den Vertretern der Firma 
und 
No 374 
M 
88
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        und mündlich geführt worden, und eben deßhalb 
kann ich der Behauptung nicht positiv ent¬ 
gezentreten, daß einer jener Herren eine Verpflich- 
die zu übernahmen 
lung übernommen habe, so welcher er nicht 
ermächtigt war, und die auch keinerlei Rechts 
gültigkeit haben würde, da, wie bereits in in 
erst. Bericht vom 19. vor. M. bemerkt, die an 
gebliche Genehmigung einer solchen Bedingung 
nicht seitens der Dion v. Mus. nicht erfolgt 
ext. 
VII. 84 
Belge
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