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        292 1/8 
wes. 31/5 884 
Ministrium. 
Herrn Folnesis 
für Multus und Unterricht. 
Z. 9246. 
In der Zeit vom 31. August bis 15. September l. J. soll 
in Budweis nach dem zuliegendem Programme eine Regional 
Pro 
Ausstellung stattfinden. 
Das Ausstellungs-Comité hat die Bitte vorgebracht, es 
möge dahin gewirkt werden, dass sich das österreichische Museum 
mit einer passenden Collection an dieser Ausstellung bethei 
lige. 
Nachdem auch das Handelsministerium diese Bitte unter 
stützt und für die dem Museum erwachsenden Transportkosten 
eine Subvention von einhundertfünfzig (150) Gulden zur Ver 
fügung zu stellen beabsichtigt, wird die Direction aufgefordert, 
zu berichten, ob sie in der Lage ist, sich an der erwähnten Aus 
stellung in der gedachten Richtung zu betheiligen. 
Wien, am 24. Mai 1884. 
Für den Minister für Cultus und Unterricht: 
Fidly 
An die Direction des k.k. österreichischen Museums für 
Kunst und Industrie in Wien.
        <pb n="2" />
        Nr. 292 
III 
884 
und 
S. Wleyn 
If. 5/11 84. 
Ezzet 
Detto 
Unterrichtsministerium 
In Beantwortung der Zuschrift 
des hoh. K.K. Ministeriums dd. 
24 Mai 1884 Z. 9246 erlaubt 
sich die ergebenst gefertigte 
Diön. mitzutheilen, daß 
dieselbe sich unter In 
anspruchnahme der vom 
Joh. K.K. Handelsministerium 
in Aussicht gestellten 
Subvention von einhim 
dertfünfzig (150) Gulden 
für die dem Museum er 
wachsenden Transport 
Kosten, an der Regional 
Ausstellung in Budweis 
betheiligen wird.
        <pb n="3" />
        Herr 
292 88 
M 
18/9 
V des chascums 
I. f. 22/VIII 84. 
Feklugn ux. 25/8 feb. 
mich 
Qv 
9. 
Handelsministerium 
Imfolge h. Erlapes des K.K. 
Min. f. Cultus &amp; Unterr. dd. 
24. Mai 1884 Z. 9246 hat 
hat das h. KK Handelsministerium 
für die dem Oesterr. Mus. 
für Kunst und Industrie 
aus der Betheiligung 
an der vom 31. August 
bis 15 Sept. l. J. in Bud 
weis stattfinden den 
Regionalausstellung 
erwachsenden Trans 
port Kosten eine Subven 
tion von einhundert fünf 
zig (150) Gulden zur 
Verfügung gestellt. 
Nachdem die Vorar 
beiten für die Betheili 
gung an dieser Ausstel 
lung bereits im Gange 
sind, bittet die ergebenst 
gefertigte Dion. ein h. K.K. 
Handelsmm. möge der 
selben den obgenannten 
Betrag anweisen.
        <pb n="4" />
        Lobliche Direction 
Das Comité zur Abhaltung einer Regional 
Ausstellung in Budweis erlaubt sich das Fest 
programm zu unterbreiten und zu der Sonntag 
den 31. August um 9 Uhr Vormittags stattfin 
denden feierlichen Gröffnung einzuladen. 
Budweis, am 24. August 1884. 
Für das Komité: 
S. Hudler 
Dr. M. Koch, 
Sekretär. 
Präses. 
Wolf, Budweis
        <pb n="5" />
        Komité pořádající krajinskou výstavu v Bu 
dějovicích dovoluje si předložiti slavnostni program 
a zváti ku slavnostnímu otevření výstavy v neděli 
dne zi. szpna 1884 o 9. hodině dopoledne. 
V Budějovicich, dne 24. orpna 1884. 
Za komité: 
S. Hudler, 
Dr. M. Koch, 
předseda.
        <pb n="6" />
        Festprogramm 
land- und forstwirtschaftlichen, gewerblich-industriellen 
Regional=Ausstellung in Budweis. 
31. August 1884, 9 Uhr vormittags: Officielle Eröffnung der Aus 
stellung. 
Besichtigung der ausgestellten Objecte seitens der Festgäste. 
" " 
11 Uhr vormittags: Allgemeine Eröffnung der Aus 
stellung für das gesammte Publicum. 
6. September  
Vortrag des Herrn Ackerbauschul=Directors L. Burket 
über Molkereiwesen, begleite: von Erklärungen über den Ge 
brauch von Molkereigeräthschaften, welche zu Prämien bestimmt 
sind: um 11 Uhr vorm. in böhmischer, und um 3 Uhr 
nachm. in deutscher Sprache 
Ausstellung von Pferden und Fischen. 
10 Uhr vorm. Prämiierung der Aussteller von 
land= u. forstwirtschaftlichen Erzeugnissen. 
3 Uhr nachmittags: Prämiierung der Dienstboten 
und Arbeiter. 
9 Uhr vormittags: Wanderversammlung des „Obstbauver 
eines für das Königreich Böhmen" im Sitzungs 
saale des neuen Stadthauses am Ringplatze, 2. Stock. 
3 Uhr nachmittags: Prämiierung der Pferde. 
9., 10. u. 11. 
Ausstellung der Kleinthiere (Schafe, Ziegen, Bor 
stenvieh, Kaninchen und Bienen). 
11. 
3 Uhr nachmittags: Prämiierung der Kleinthiere, 
Fische und Bienen. 
12. 
10 Uhr vormittags: Prämiierung der Aussteller 
von gewerblich=industriellen Objecten. 
13. und 14. 
Ausstellung der Rinder. 
10 Uhr vormittags: Prämiierung der Rinder. Nach 
derselben: Officieller Schluss der Ausstellung. 
15. 
3 Uhr nachm.: Ziehung der Ausstellungs=Lotterie. 
Die Ausstellung bleibt täglich geöffnet von 8 Uhr früh bis 6 Uhr abends. 
Anmerkung: 1. Die zur Ausstellung gelangenden Pferde und Fische müssen längstens 
am 7.September, die Kleinthiere und Bienen am 9. September, die Rinder am 
13. September l. J., je um 8 Uhr früh am Ausstellungsplatze eintreffen und können 
nach erfolgter Prämiierung sofort weggebracht werden. 
2. Der Eintrittspreis beträgt am 31. August, 2., 5., 12. und 14. September 50 kr.; 
am 1., 3., 7., 8., 11., 13. und 15. September 30 kr.; am 4., 6., 9. u. 10. September 
20 kr.; Kinder, Studierende und Militär, vom Feldwebel abwärts, zahlen die Hälfte. 
Der Preis einer Permanenzkarte beträgt 2 fl. 
Das Comite behält sich vor, die Eintrittspreise an bestimmten Tagen, wo hohe 
Gäste zu erwarten sind, zn erhöhen. 
3. Am 31. August, 3., 7., 8., 11., 12., 13. und 14. September werden nach Um 
ständen eine oder auch mehrere Musikkapellen concertieren. 
4. Zur Bequemlichkeit des P. T. Publicums werden an bestimmten Tagen Sepa 
ratzüge nach Budweis und umgekehrt verkehren, so dass die p. t. Besucher der Au 
stellung noch am nämlichen Tage abends die Rückreise antreten können. 
Vom Comité zur Abhaltung 
einer land- und forſtwirtſchaftlichen 
gewerblich-induſtriellen Regional-Ausſtellung in Budweis. 
Dr. M. Koch, 
Präsident. 
Josef Haas, 
Wilhelm Brzorád, 
Vice-Präsident. 
Vice-Präsident. 
S. Hudler, 
K. Bartuschka, 
Secretär. 
Secretär. 
Verlag des Ausstellungs=Comites. — Druck F. Zdarssa. Budweis.
        <pb n="7" />
        ad 292 
84 
M 
Programm 
der land- und forstwirtschaftlichen, gewerblich-industriellen 
Regional-Ausstellung in Budweis, 
welche unter den Auspicien des hohen Landesculturrates für Böhmen in der Zeit 
vom 31. August bis 15. September 1884 stattfinden wird. 
Diese Ausstellung wird vom land= und forstwirtschaftlichen Bezirks 
verein in Budweis unter Mitwirkung der löbl. Handels= und Gewerbekammer 
und der löblichen Bezirks= und Gemeindevertretung arrangiert und die Objecte 
nachfolgender 3 Hauptgruppen umfassen: 
a) Bergbau und Hüttenwesen, b) Land= und Forstwirtschaft, 
c) Gewerbe und Industrie. 
a) Bergbau und Hüttenwesen: 
I. Cl. Producte des Bergbaues und Hüttenwesens, als: Mustersamm 
lungen aus Bergwerken, Steinbrüchen und Thonlagern; Cemente und Brennſtoffe 
Rohmaterialien, Rohware der Hüttenarbeiter, Gusseisen, Schmiedeeisen, Stahl 
Blei, Kupfer, Zink, Bleche, Drähte u. s. w 
II. Cl 
Modelle und Zeichnungen aus der Technik des Bergbaues und Hütten 
wesens. 
III. Cl. 
Mineralwässer. 
b) Land- und Forstwirtschaft: 
I. Cl 
Feldwirtschaft: Getreide, Hülsenfrüchte, Knollen, Wurzeln, Futterkräuter, 
u. s. w. 
II. Cl. 
Wein= und Obstbau. 
III. Cl. 
Gartenbau: Garten-Decorationen, Aquarien. 
IV. Cl. 
Forstwirtschaft und Jagd: Rohe Holzwaren, Köhlereiproducte u. s. w. 
V. Cl 
Thierische Producte in rohem Zustande: Bälge, Felle, Garn, Wolle, 
Cocons, Honig, Wachs, u. s. w. 
VI. CI 
Pferde. 
VII. Cl. 
Rinder, Zucht= und Mastvieh. 
VIII. Cl. 
Schafe, Ziegen, Borstenvieh, Kaninchen, Hunde, u. s. w. 
IX. Cl. 
Federvieh. 
X. Cl. 
Fische. 
XI. Cl. 
Bienen. 
XII. Cl. 
Maschinen, Geräthe und Werkzeuge im Dienste der Land= und 
Forstwirtschaft, einschließlich Bienenzucht, Fischzucht. Seidenzacht, Garten 
bau u. s. w. 
XIII. Cl. Lehrmitttel für Land= und Forstwirtschaft; Fachschul= und Schülerarbeiten.
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        c) Gewerbe und Industrie: 
I. Cl. Transportmittel, Wägen, Schiffe, Pferdeschirrungen, Löschgeräthe und 
Feuerwehrausrüstungen. 
II. Cl 
Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen der Klein=Industrie. 
III. Cl 
Metall-, Stein-, Cement-, Gips-, Glas- und Thonwaaren. 
IV. CI 
Chemische Producte, als 
Droquen, Erzeugnisse der Fett-Industrie, 
Farben und Farbwaren, Firnisse, Zündwaren Gerbmaterialien, Kunstdünger, 
Desinfectionsmittel, Mineralwässer, u. s. w. 
V. Cl. Aahrungs- und Genußmittel (frisch und conserviert), Molkereiproducte 
VI. C 
Webe= und Wirkwaren, Bekleidungsgegenstände und Frauen 
arbeiten. 
VII 
Holzwaren aller Art und Möbel. 
VIII. Cl. 
Leder= und Rauhwaren. 
IX. Cl. Kurzwaren. 
X. CI 
Papier=Industrie und graphische Künste. 
XI. Cl 
Goldschmiedekunst und ornamentale Industrie, eventuell Ausstellung 
des österr. Kunstvereins. 
XII. Cl. 
Instrumente für Kunst und Wissenschaft, chirurgische Bandagen 
und Apparate. 
XIII. Cl 
Lehrmittel für gewerbliche und Handelsschulen, Fachschul= und Schüler 
arbeiten. 
Anmerkung: Ausgeschlossen sind alle leicht entzündlichen Gegenstände, als: Sprengöl, Knallfilber u. dgl. 
sowie alle übelriechenden Stoffe, falls selbe nicht im Freien ausgestellt werden können. 
e 
Reglement. 
§. 1. Für die Leitung dieser Regionalausstellung wurde ein Comite aus Ver 
tretern des land= und forstwirtschaftlichen Bezirksvereines als Unternehmer, der Handels 
und Gewerbekammer, der Bezirks- und Gemeindevertretung von Budweis gewählt, an 
welches 
sämmtliche Zuschriften zu richten sind. 
§. 2. Die definitiven Anmeldungen müssen bis Ende Mai 1884 erfolgt sein; auf 
spätere 
Anmeldungen kann nur nach Zulass des Raumes Rücksicht genommen werden. 
§. 3. Die Anmeldungsscheine können in je 2 Exemplaren vom Ausstellungscomite 
unentgeltlich bezogen werden. Die Herren Aussteller haben beide Exemplare auszu 
füllen und an das Comite längstens bis Ende Mai l. J. gelangen zu lassen. 
§. 4. Die Annahme der Ausstellungsobjecte ist durch die Rücksendung eines 
vom Ausstellungs=Comite gefertigten ausgefüllten Anmeldscheines gesichert und gilt die 
ser nun als Legitimationsschein. 
§. 5. Die Platzmiete ist gleichzeitig mit der Einsendung der ausgefüllten 
Anmeldſcheine zu entrichten. Wird die Anmeldung zurückgezogen, ſo verfällt der 
eingesandte Betrag. 
Die Platzmiete beträgt per Quadratmeter: 
I. Im Ausstellungsgebäude: 
a) in den Sälen, Bodenfläche 
3 fl. 
b) im Vestibule, Stiegenaufgang, in den Corridoren oder Gallerien 
c) in der Turnhalle für Industrie-objecte 
für landwirtschaftliche Producte 
Die Wandfläche hat gleiche Preise, wie die Bodenfläche. 
Für 
die Tischflächen entfällt außerdem noch per Quadratmeter 
1 fl.
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        II. Auf dem Ausstellungsplatze: 
a) im bedeckten Raume, Boden- oder Wandfläche 
1 fl. 
b) im unbedeckten Raume bis zu 50 Quadratmeter à 
fl. 30 kr. 
über 50 Quadratmeter à 
fl. 20 kr. 
Für Thiere, zumeist in gedeckten Hallen: 
für Pferde 
1 fl. 
Stück 
Stiere 
3) " 
Ochsen und Kühe 
80 kr 
4) " 
Jungvieh bis zu 1 Jahr 
fl. 50 kr. 
Borstenvieh, Schafe, Ziegen, Hunde 
fl. 30 kr. 
Kaninchen, Federvieh, in Käsigen oder Steigen per Käfig 
fl. 50 kr. 
7) „ Bevölkerte Bienenstöcke 
fl. 40 kr. 
per Stück 
Leere Bienenstöcke 
fl. 20 kr. 
§. 6. Die Ausstellungsobjecte werden vom 20. August an übernommen und müssen 
längstens bis 31. August l. J. um 9 Uhr vormittags auf ihrem Ausstellungsorte placiert 
sein, widrigenfalls die fehlenden Installationsarbeiten auf Kosten und Gesahr des säu 
migen Ausstellers vollendet oder dieſer von der Theilnahme an der Ausſtellung ausge 
schlossen wird. 
Die mit Gesundheitspässen versehenen 
lebenden Thiere dagegen, u. zw. die 
Pferde müssen bis längstens 7. September l. J., das Rindvieh und alle anderen leben 
den Thiere bis längſtens 11. September l. 
je um 8 Uhr früh ihren Standort 
einnehmen. 
Die Thierausstellung dauert durch je 3 Tage von 9 Uhr früh bis 
6 Uhr abends. Mit Ausnahme der Pferde und Rinder können Thiere auch früher schon 
ansgestellt werden. 
Das Comite wird darauf bedacht sein, die Pferdeausstellung eventuell so ein 
zurichten, daß der letzte Tag der Pferdeausstellung mit dem ersten Tage der Rindvieh 
ausstellung zusammenfällt, was noch rechtzeitig bekannt gegeben werden wird. 
§. 7. Streu, Futter, sowie Wächter haben die Herren Aussteller 
selbst zu 
besorgen, doch wird ersteres in der Nähe des Ausstellungsplatzes um civile Preise zu 
erhalten 
sein, ebenso wird das zur Arbeit der landwirtschaftlichen Maschinen ersorderliche 
Material vom Comite gegen angemessene Vergütung besorgt werden. 
§. 8. Vor Schluß der Ausstellung dürfen Ausſtellungsobjecte, Thiere, ſelbſt 
im Falle ihres erfolgten Verkaufes, nicht weggenommen werden. 
§. 9. Die Ausschmückung des angewiesenen Ausstellungsraumes bleibt den 
Herren Ausstellern freigestellt, doch werden die gewünschten Tischflächen entweder ange 
ſtrichen oder mit Leinwaud überzogen ſein. 
Die Aufstellung von Kosthallen, Pavillons u. dergl., deren Größe ganz genau 
auf dem Anmeldungsscheine angegeben sein muss, kann nur auf den vom Comite hiezu 
bestimmten Plätzen nach erfolgter Uebereinkunft stattfinden. 
§. 10. Jedes Ausstellungsobject wird mit der laufenden Nummer des Kata 
loges versehen. Andere Aufschriften sind den Herren Ausstellern freigestellt. 
§. 11. Die Herren Aussteller, sowie deren Personale erhalten Freikarten. 
Der Eintrittspreis wird später bekannt gegeben werden. 
§. 12. Für Versuche mit Maschinen oder Dampfpflügen wird ein besonderer 
Ort ausgemittelt werden; die Reihenfolge, sowie die Zeit dieser Versuche wird vom 
Comite bestimmt. 
§. 13. Die Auslagen für die Einsendung, Zufuhrund Abräumung der Ob 
jecte, sowie für deren Feuerversicherung hat jeder Aussteller selbst zu tragen; auf be 
sonderen Wunsch der Aussteller wird dies jedoch auch gegen Ersatz der hiedurch erwach 
senden Auslagen besorgt, ebenso werden verlässliche Vertreter namhaft gemacht. 
§. 14. Das Comite wird um Fracht=, sowie um Fahrpreis=Ermäßigungen bei 
den Bahnverwaltungen einschreiten und das Ergebnis rechtzeitig bekannt geben. 
§. 15. Das Comite wird ausreichende Anstalten treffen, um die ausgestellten 
Objecte möglichst vor Schaden zu bewahren; für etwa dennoch vorkommende Beschädi 
gungen oder Verluste übernimmt dasselbe jedoch keine Verantwortung. 
§. 16. Alle Aussteller müssen sich den Anordnungen des Comite's fügen; die 
Comitemitglieder werden entsprechende Abzeichen tragen.
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        §. 17. Das Comite ist berechtigt, angemeldete Objecte von der Ausstellung 
ohne Angabe der Gründe abzuweisen. 
§. 18. Die Ausstellungsobjecte werden der Beurtheilung einer aus Fachmän 
nern bestehenden Jury unterzogen und die besten Gegenstände mit Diplomen, Medaillen, 
Geld und ehrenvollen Erwähnungen ausgezeichnet. Die zu prämiierenden Thiere werden 
bei der Prämiierung vorgeführt. 
§. 19. Mit der Ausstellung ist auch eine Prämiierung von verdienten Dienst 
boten und Arbeitern, welche eine ununterbrochene vieljährige treue Dienst= oder Arbeits 
zeit im Budweiser Gerichts=Bezirke, eventuell politischen Bezirte, nachweisen können, 
verbunden. 
§. 20. Vom Comite wird eine entsprechende Menge von Ausstellungsobjecten 
angekauft werden, um selbe der mit der Ausstellung verbundenen Lotterie zu widmen. 
Sollten die Ausstellungsauslagen gedeckt sein, so wird das Reinerträgnis dieser Lotterie 
der zu gründenden paritätischen Ackerbauschule in Budweis gewidmet. 
§. 21. Die Kataloge werden bei der Cassa verkauft. 
Die Herren Aussteller können selbe zum Inferieren benützen u. zw. kostet 
eine ganze Seite 10 fl., eine halbe Seite 6 fl. und eine viertel Seite 4 fl. ö. W. Eine 
Zeile oder deren Raum kostet 25 kr. 
§. 22. Die Ausstellung bleibt alltäglich von 9 Uhr früh bis 8 Uhr abends geöffnet. 
§. 23. Gegenstände aus staatlichen oder anderen Museen und aus den k. k. 
Fachschulen sind von der Platzmiete befreit, werden auf Kosten des Ausstellungs 
Comite's 
gegen Feuersgefahr versichert und auch kostenfrei retourniert. 
§. 24. Das Comite behält sich eine eventuelle Abänderung dieser Bestimmun 
gen vor und wird dieselbe rechtzeitig bekannt geben. 
§. 25. Zuschriften, Anfragen u. dgl. sind an das Ausstellungs Comite oder an 
den land= und forstw. Bezirksverein in Budweis zu richten. 
Vom Comite zur Abhaltung einer land= und forstwirtschaftlichen und gewerbliche industriellen 
Regional=Ausstellung in Budweis, im Februar 1884. 
Dr. M. Koch, 
Präsident. 
Josef Haas, 
Wilhelm Brzorad, 
Vicepräsident. 
Vicepräsident 
S. Hudler, 
Karl Bartuška, 
Secretär. 
Secretär. 
0 
Verlag des Vereines. — Druck F. Zdarssa.
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  </text>
</TEI>
