Pfro 884 32 M Erinnerung betr. die Einsichtung eines Untersichtet im Kleingup Tron der Kammer gewünschte F. W. ex. 15/7 als und ten 23 Min. f. C. & M. Der Aufs. R. d. Kglch, wär unter den 6. März c. Z. 112 bei der hiesigen Gandels- & Gerk um eine Subvention von 500 fl. ein geschritten behufs der Adivirung eines Unters richts im Klempuß für die Zöglinge der Cise lirschnde. Auf dieses Gesuch hat die Kammer unter den 20. vor. M. Z. 1828 einen abschlän¬ lichem Bescheid ergeben lässig welchen ich in Abschrift beigefügen mit erlaube. Die HrGK geht dabei von der irrigen Vorauss setzung aus, daß der Aufsk einen Übergriff auf das Wirkungsgebiet als Technologischem Gewerber Musiums oder doch die Einrichtung eines Par- alle unterrichtes beabsichtige. Reichs liegt den Aufsk fern, so wenig Gelbe die Bestimmung absolut fester Grenzen zwischen den beiderseitigen Arbeitsfeldern für durchführbar hält, da eine Kunstgewerbesdeute, welche sich jeder Unterweisung in technischen Proceduren zu enthalten hätte. ihrer Aufgabe mir in sehr unvollkommener Weise geringen könnte. Nach da in den Schreiben der GG niedergelegten Anschauung dürfte u. a. die Technik des Treibens u. Ciselirens nicht an der Kosten gelehnt werden sondern müßten zu diesem Behufe die Schü- ler an das Technol. Gewill. gewiesen werden, welchem hingegen nicht gestattet sein würde, bei diesem Unter- nichte,