richte die künstlerische Formgebung mit ins Ar- ge zu fassen. Eben so wenig stichhaltig erscheint die Ansicht, ist für die Zöglinge, welche das Treiben Gravinn u. Ciseliren, das sie in der Käsch erlernen künftig zu ihrem Lebensberufe machen wollen die Bekanntschaft mit dem Gußprocesse überflüssig sei, da im Gegentheil gewünscht werden muß, daß die Kunsthandwerker dieses Zweiges nicht genöthigt bei der vielfachen Anlassen, die sich ihnen erge- ben können, das Gießverfahren zu Hülfe zu neh- nun, genöthigt seien, sich an einen Gießer zu wen- den. Und sie in solcher Weise unabhängig zu ma- denn, ist allein die Absicht des Aufsk., wenn da¬ selbe eine Unterweisung im Kleingut mit in das Programm der Ciktischule aufnehmen will, Du Aufsk wird nicht ermangeln, schon der principiellen Frage halber, der G + GK ge- genüber keinen Standpunct zur Geltung zu bringen. Inzwischen folgt dieselbe der h. Auffor¬ derung vom 30 / IV. c. Z. 6838, indem er hiermit besichtet, daß die Plan besteht, einige Zöglinge von einem practischen Gießer in dessen Werkstall unterrichten zu lassen, so ist die Kosten der Einrichtung einer eigenen Gießau stalt gespart werden können. Der vom Lehrer Schwartz empfohlene Gelbgießer Joh. Doleysch- ka hal side bereit erklärt, du Unterricht im Somme für Voll- u. Gohlguh, sowie im Le- giren u. Gießen da für das Kunstgewerbe wider ligsten Metalle durch vier Monate in wochenst lide zwölf Stunden zu ertheilen, und dafür eine Remuneration von 300 fl, ferner 100 fl als Entschädigung für den Verbrunde von Formisand Brennmaterial u. a. m. beansprucht. Gien zu würde noch 300 fl zur Auschaffung von allen tallen Kommung welche Eigenthum der Schulen zu bleiben, bezw. von den Schülern erseht werden müßten, so ihr die Gesammtaufreund sich auf 700 fl belaufen würde. Als Beitrag zur Decken Nesen