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        <title>AZ 1884-320</title>
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      <div>richte die künstlerische Formgebung mit ins Ar- 
ge zu fassen. Eben so wenig stichhaltig erscheint 
die Ansicht, ist für die Zöglinge, welche das Treiben 
Gravinn u. Ciseliren, das sie in der Käsch erlernen 
künftig zu ihrem Lebensberufe machen wollen 
die Bekanntschaft mit dem Gußprocesse überflüssig 
sei, da im Gegentheil gewünscht werden muß, daß 
die Kunsthandwerker dieses Zweiges nicht genöthigt 
bei der vielfachen Anlassen, die sich ihnen erge- 
ben können, das Gießverfahren zu Hülfe zu neh- 
nun, genöthigt seien, sich an einen Gießer zu wen- 
den. Und sie in solcher Weise unabhängig zu ma- 
denn, ist allein die Absicht des Aufsk., wenn da¬ 
selbe eine Unterweisung im Kleingut mit in das 
Programm der Ciktischule aufnehmen will, 
Du Aufsk wird nicht ermangeln, schon 
der principiellen Frage halber, der G + GK ge- 
genüber keinen Standpunct zur Geltung zu 
bringen. Inzwischen folgt dieselbe der h. Auffor¬ 
derung vom 30 / IV. c. Z. 6838, indem er 
hiermit besichtet, daß die Plan besteht, einige 
Zöglinge von einem practischen Gießer in dessen 
Werkstall unterrichten zu lassen, so ist die 
Kosten der Einrichtung einer eigenen Gießau 
stalt gespart werden können. Der vom Lehrer 
Schwartz empfohlene Gelbgießer Joh. Doleysch- 
ka hal side bereit erklärt, du Unterricht im 
Somme für Voll- u. Gohlguh, sowie im Le- 
giren u. Gießen da für das Kunstgewerbe wider 
ligsten Metalle durch vier Monate in wochenst 
lide zwölf Stunden zu ertheilen, und dafür eine 
Remuneration von 300 fl, ferner 100 fl 
als Entschädigung für den Verbrunde von Formisand 
Brennmaterial u. a. m. beansprucht. Gien 
zu würde noch 300 fl zur Auschaffung von allen 
tallen Kommung welche Eigenthum der Schulen 
zu bleiben, bezw. von den Schülern erseht werden 
müßten, so ihr die Gesammtaufreund sich auf 
700 fl belaufen würde. Als Beitrag zur Decken 
Nesen</div>
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