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        Pfro 
884 
32 
M 
Erinnerung 
betr. die Einsichtung eines Untersichtet 
im Kleingup 
Tron der Kammer 
gewünschte 
F. W. 
ex. 15/7 als 
und 
ten 
23 
Min. f. C. &amp; M. 
Der Aufs. R. d. Kglch, wär unter den 
6. März c. Z. 112 bei der hiesigen Gandels- 
&amp; Gerk um eine Subvention von 500 fl. ein 
geschritten behufs der Adivirung eines Unters 
richts im Klempuß für die Zöglinge der Cise 
lirschnde. Auf dieses Gesuch hat die Kammer 
unter den 20. vor. M. Z. 1828 einen abschlän¬ 
lichem Bescheid ergeben lässig welchen ich 
in Abschrift beigefügen mit erlaube. 
Die HrGK geht dabei von der irrigen Vorauss 
setzung aus, daß der Aufsk einen Übergriff auf 
das Wirkungsgebiet als Technologischem Gewerber 
Musiums oder doch die Einrichtung eines Par- 
alle unterrichtes beabsichtige. Reichs liegt den 
Aufsk fern, so wenig Gelbe die Bestimmung 
absolut fester Grenzen zwischen den beiderseitigen 
Arbeitsfeldern für durchführbar hält, da eine 
Kunstgewerbesdeute, welche sich jeder Unterweisung 
in technischen Proceduren zu enthalten hätte. 
ihrer Aufgabe mir in sehr unvollkommener Weise 
geringen könnte. Nach da in den Schreiben der GG 
niedergelegten Anschauung dürfte u. a. die Technik 
des Treibens u. Ciselirens nicht an der Kosten gelehnt 
werden sondern müßten zu diesem Behufe die Schü- 
ler an das Technol. Gewill. gewiesen werden, welchem 
hingegen nicht gestattet sein würde, bei diesem Unter- 
nichte,
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        richte die künstlerische Formgebung mit ins Ar- 
ge zu fassen. Eben so wenig stichhaltig erscheint 
die Ansicht, ist für die Zöglinge, welche das Treiben 
Gravinn u. Ciseliren, das sie in der Käsch erlernen 
künftig zu ihrem Lebensberufe machen wollen 
die Bekanntschaft mit dem Gußprocesse überflüssig 
sei, da im Gegentheil gewünscht werden muß, daß 
die Kunsthandwerker dieses Zweiges nicht genöthigt 
bei der vielfachen Anlassen, die sich ihnen erge- 
ben können, das Gießverfahren zu Hülfe zu neh- 
nun, genöthigt seien, sich an einen Gießer zu wen- 
den. Und sie in solcher Weise unabhängig zu ma- 
denn, ist allein die Absicht des Aufsk., wenn da¬ 
selbe eine Unterweisung im Kleingut mit in das 
Programm der Ciktischule aufnehmen will, 
Du Aufsk wird nicht ermangeln, schon 
der principiellen Frage halber, der G + GK ge- 
genüber keinen Standpunct zur Geltung zu 
bringen. Inzwischen folgt dieselbe der h. Auffor¬ 
derung vom 30 / IV. c. Z. 6838, indem er 
hiermit besichtet, daß die Plan besteht, einige 
Zöglinge von einem practischen Gießer in dessen 
Werkstall unterrichten zu lassen, so ist die 
Kosten der Einrichtung einer eigenen Gießau 
stalt gespart werden können. Der vom Lehrer 
Schwartz empfohlene Gelbgießer Joh. Doleysch- 
ka hal side bereit erklärt, du Unterricht im 
Somme für Voll- u. Gohlguh, sowie im Le- 
giren u. Gießen da für das Kunstgewerbe wider 
ligsten Metalle durch vier Monate in wochenst 
lide zwölf Stunden zu ertheilen, und dafür eine 
Remuneration von 300 fl, ferner 100 fl 
als Entschädigung für den Verbrunde von Formisand 
Brennmaterial u. a. m. beansprucht. Gien 
zu würde noch 300 fl zur Auschaffung von allen 
tallen Kommung welche Eigenthum der Schulen 
zu bleiben, bezw. von den Schülern erseht werden 
müßten, so ihr die Gesammtaufreund sich auf 
700 fl belaufen würde. Als Beitrag zur Decken 
Nesen
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        Kunstgewerbeschule und das technologische Gewerbe- 
Museum sich hinsichtlich ihrer Wirkungsspähre 
feste Grenzen zu setzen hätten, damit die zur 
Erhaltung ohnehin nicht leicht aufzubringenden Mit- 
tel nicht doppelt zu einem und demselben Zwecke 
verwendet würden. 
Auch kommt in Betracht, daß die Erler- 
nung der Gießerei für den Ciseleur kei- 
nerfalls unbedingt nothwendig ist und jene 
Schüler, welche zwar die Bisateur-Abtheilung 
besuchen, aber nicht Eiseleure werden wolten 
sondern sich daselbst als Verkführer, Silber- 
und Bronze-Waaren: Erzeuger oder auch 
als Fachlehrer ausbilden, und der Kennt- 
niß der Gießerei nothwendiger bedürfen, 
mannigfache Gelegenheit zur Aneignung 
derselben in Wien besitzen, ohne auf die 
eine Anstalt angewiesen zu sein, was ins 
besondere nach Vervollständigung der III. 
Section des technologischen Gewerbe-Museums, 
wie beabsichtigt, durch die Einführung des 
Unterrichtes in der Gießerei der Fall
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        sein wird. 
Die Kammer gestattet sich daher, den löblichen 
Auffichtsrath höflichst zu ersuchen, die vorstehen 
den Gründe gefälligst würdigen, und von einer 
Subvention rücksichtlich der gedachten Angelegen- 
heit absehen zu wollen. 
Wien, am 20. Juni 1884. 
Von der Handels- und Gewerbekammer für 
Oesterreich unter der Ennt. 
Der Präsident: 
Jsbary 
Der Secretär: 
Japt 
An den löblichen 
Aufsichtsrath der Kunstgewerbeschule 
der k. k. 
Museums für Kunst und Industrie 
Wien.
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