84. 35. Mt prüs. 15/7 1884. 21618 zurücksicht auch H Prof. Karabäck gesehen Karabace Ueber das Einschreiten des löblichen kk. Museums vom 13. Mai 1884 Z. 260 um Geförderung einer Sendung alter in Egyp- ten ausgegrabener Stoffe unter Zollverschluß bis Wien, wo erst die Zoll-beziehungsweise sanitätsamtliche Behandlung derselben ein¬ zutreten hätte, hat das kk. Handels-Mini- sterium nachstehendes anher eröffnet: Laut der Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen vom 14. Juli 1883 R. G. B. No 129 ist die Einfuhr von Madern, zu welchen die vom oesterrei- chischen Museum erworbenen Gegenstände unbedingt gehören, aus Egypten verbothen. Abgesehen von diesem Verbothe gegen dessen Nichtanwendung im vorliegenden speziellen Falle das kk. Handels-Ministerium vorbehaltlich der Zustimmung der betheiligten kk. und k. ungarischen Ministerien keinen Anstand zu erheben findet, können die frag¬ lichen Stoffe bei ihrer Einfuhr über einen oester reichischen Hafen nur nach der vorgeschriebenen Reinigung in einem Lazarethe zum Verkehre zugelassen werden, da sie wegen ihrer Ein-