Abschrift eines Erlaßes des Ministers für Cultus und Unterricht ddo 23. Mai 1884 Z. 8950 an sämmtliche Landesschulbehörden. Mit Bezug auf den Erlass vom 14. Juli 1883 Z. 13143 er össne ich der k.k. Landesschulbehörde, daß zu Beginn des Schuljahres 1884/85 an der Kunstgewerbeschule des öfterreichischen Museums für Kunst und Industrie zehn Stipendien à 300 fl für Candidaten des Lehr amtes für das Freihandzeichnen an Mittelschulen und zwar an solche Bewerber verliehen werden, welche die Maturitätsprüfung einer Realschule oder die Abgangspeusung der bautechnischen Ab theilung einer höheren Gewerbeschule mit gutem Erfolge abgelegt haben, oder welche außer der be friedigend bestandenen Maturitätsprüfung eines Gymnasiums in einer Aufnahmspensung einen Grad von Zeichenfertigkeit nachweisen, der dem Lehrziel der Oberrealschule entspricht. Bewerber um solche Stipendien haben auf dem Wege der kk. Landesschulbehörde ihre Gesuche sammt Proben ihrer Leistungen im Freihandzeichnen an die Direction der Kunstgewerbeschule einzusenden und sind diese Eingaben bis spätestens 1. August lau fenden Jahres der genannten Direction zuzumit teln. Von dem Inhalte dieses Erlasses sind sämmt lichen, dem Amtsbereiche der k.x. Landesschulbehörde angehörigen Mittelschulen rechtzeitig, das ist noch vor Abhaltung der Maturitätsprüfungen Mit theilung zu machen, damit die Abiturienten durch die betreffenden Directionen verständigt werden können. für die Richtigkeit der Abschrift: Wien, am 27. Mai 1884. Karl Hackensellnee Director