B.G. das Votum des Aufsichts ra thes der Kunstgewerbenhale eingeholt, ein Vorgang, der zufolge der Abwesenheit der meisten Hrn. Aufsichtsräthe so viele Zeit in Anspruch nahm, dass dem Auftrage des h. k.k. Min., binnen 14. Tagen zu der in Rede strehenden Sache einen An¬ trag zu stellen nicht nach gekommen werden konnte. Sämmtliche Mitglieder des Anfsichtsrathes haben, wie ans den sub. B.-G heilie genden Erklärungen her- vorgeht, ihre volle Instim- nimig ausgesprochen, und mit Nachdruck wurde des Herrn Hecht diese Berufung, sowohl mit Rücksicht auf die Künstleri über Ausstattung des unter der begide Kais. Noheit des Kron- prinzen vorbereiteten Werkes, als auch in An- betracht der Förderung der gnaphischen Künste und im Allgemeinen, als auch der gedeihlichen Ent- wicklung der Kunstge-