Gleichzeitig aber halte ich die Ausübung einer Holzschnitt, schule für eine wichtige Vorbedingung zur zweckentsprechend Erledigung der in dem Werke d. B. K. hoheit gestellten holzschneiderischen Aufgeben. Ich würde deßhalb bitten diese Berufung als Prof. des horschnittes hieher meiner Übersiedelung unter folgenden Bedingungen zu Grunde zu legen. 1. Die Berufung tritt auch in diesem Jahre in Kraft, um mir Gelegenheit zu den nothwendigen Einrichtungen der Ateliers u. der Verarbeiten für das Werk zu geben. 2. Der Gehalt beträgt jährlich 2000 fl u. erfährt die die Stellung eines Prof an der Kunstgewerbeschule ge¬ unfeleisteten periodischen Erhöhungen. 4. die nothwendigen Ateliersinrichtungen für die Schule u. für mich werden zur Verfügung gestellt, mit thunlichsten Berücksichtigung meiner Angeben. 3. die Berufung erfolgt mit Gewährung meines Ein¬ tritts in eine zehnjährige Dienstzeit um meiner Famili¬ die Wahlthat der Pensionsberechtigung zu führen. Die Gemährung von s. 400 fl. Umzugsentschädigung. 6. die Zuerkennung einer jährlichen Pruschelfummern 100-150 fl zur Deckung der Kosten für die laufenden technischen Bedürfnisse des Ateliers. Endlich darf ich mehl als selbstverständlich voraussetz daß mir Gelegenheit verbleibt diejenigen meiner bereits übernommenen Aufträge auch in der neuen I jedoch würde ich mich begnügen, wenn meine Bezüge als Professor vom 1. Januar 1865 zu laufen beginnen würden