durch der in geehrter Zuschrift, Nr. 2' Slujus 1884 Z. 327. enthaltenen Mittheilung, derzufolge der Hilograf Hecht auf hohen Münzel berufen ist die Herstellung und Leitung des Hilografischen Theiles deß unter Cleyide Sr. H Hoheit des Kronprinzen erscheinenden Werkes über Österrente, zu übernahme hält es der Gefertigte für Pflicht jedes Patrioten diesen hohen Spunsch nach kräften zu fördern. In diesem Sinne und in Übereinstimmung mit der in dieser Zuschrift enthaltenen Auffaßung Ew. Hochwahlgeboren, nach welcher die Holzschnittkunst durch die kunstlerische Thätigkeit Heeht in Wien, einer gedechlichen Entwicklung entgegen gehen wird, bin ich für die Erwerbung dieser Kraft, selbst wenn wenn dieser neu zu creirenden Professur an der Kunstgewerkschule Hinderniste im Wege waren, und Hecht etwa gänglich an dem Orte seiner Thätig heit nehmlich an den k.k. Staats Srullerey