2. 3. 4. 5. 6. der nothwendigen Einrichtungen des Ale¬ liers und der Vorarbeiten für das Werk zu geben, doch würde ich mich begnügen, wenn meine Bezüge als Profeßor vom 1. Januar 1885 zu laufen beginnen wür¬ den. Der Gehalt beträgt jährlich 2000 fl und erfährt die der Stellung eines Pro¬ feßers an der Kunstgewerbeschule ge¬ wahrleisteten periodischen Erhöhungen; Die Berufung erfolgt mit Gewährung meines Eintritts in eine zehnjährige Dienstzeit um meiner Familie die Wohlthat der Pensionsberechtigung zu sichern. Die nothwendigen Melier-Einenkau¬ gen für die Schule und für mich werden zur Verfügung gestellt, mit thunlichster Berücksichtigung meiner Angaben. Die Gewährung von circa 400 fl Um¬ zugs Entschädigung, die zuerkennung einer jährlichen Pannschalsumme von 100–150 Fl. für die technischen Bedürfnisse des Ateliers; Endlich darf ich wohl als selbstver ständlich voraussetzen, daß nur Ge¬ legenheit verbleibt, diejenigen meiner bereits übernommenen Aufträge auch in der neuen Stellung zu Ende zu führen, welche ich nicht mehr rückgängig machen kann. Dem wäre noch hinzurufügen, daß die Raumfrage keine Schwierigkeiten ma¬ chen würde, da für Atelier und Schul- zimmer die Staatsdruckerei zu sorgen hätte. Unverkennbar