solche Verpflichtung "Bedingung" von der Museums- verwaltung, also die Direction, a Genehmig insbe- sondere genehmigt" worden sei. Es hat über- haupt keine specielle Verhandlung über diesen Punct zwischen irgendeinem der Besitzer von Gegenständen, welche den Museum behufs der ausstellung in Triest anvertraut wurden, und der Dien + Mügerung stattgefunden, während die lehstere selbstverständlich u stillschweigend es als ihre Pflicht erkannte, in jeder möglichen Weise innerhalb ihres Wirkungskreises für die Schutz jener Gegenstände zu sorgen. Zu den Zwecke wurde ein Bediensteter die Andalt nach Triest ge¬ schickt, um das Auspacken der Sachen, ferner der Oberleitung des Prof. Beyer die Aufstellung in den hiezu bestimmten Eisenparillon zu besorgen. während des ganzen Tages in den Ausstellungsrau, me anwesend zu sein und endlich die Ver- packung u die Rücktransport zu besorgen. Diesen Aufträgen ist die Betreffende in vollem Maße und bei den Hürmen in den Septembertagen — mit wirklicher Aufopferung nachgekommen. Augenzen¬ gen können nicht genug rühmen, mit welchen Um- sicht u. Energie er im 14. Septb., während die Trum- mer das Glasiaches umhergeflogen und die Wasser massen hereingestürzt sind, er sofort die Bergung der nicht in Kasten ausgestellten Objecte durchge führet habe. Daß diese durchmäßt wurden, konnte er freisch Allerdings waren diese in den Augenblicke des Nachdurchbrückes bereits durchmäßt worden: das zu verhüten lag außerhalb seiner Macht. Aber mit Beruhigung doch ausgesprochen werden daß nichts von dem, was zur Sicherung der Ausstellung lungsobjecke überhaupt geschehen konnte, verabsäumt worden ist. Als nach Schluß der Anstellung sämmtliche durch Vermittelung des Museums nach Triedt gelangte Gegenstande