Gegenstand wieder in Wien angekommen waren, seits ergab sich, daß die Opfinde der Firma haas & Söhne I theilg die Stoffe Wasserflecke zeigten, theils durch die Nasse gelitten halten, indem sich ein- zelne Farbon aufgelöst hatten und herabgeson nen waren, und die Firma erklärte, die Stu- cke in diesem Zustande nicht zurücknehmen zu kon- Beilage 569/xx neu. Die Dein das das Ausstellungsermon in Triest, an welche sich die Frau der Museum, daß Beilage halb) gewünscht hatte, lehnte jede Verpflichten unter den 31/XII. Beslage 211 Orig. zur Ersatzleistung ab, und Du Ed. Maÿer als Vertreten jener Linna legte die beifolgende 82 Note im Betrage von 13.500 rdr, ausdrücklich 29/8 betonend, daß Haas & Söhne nicht Aussteller Beil. Note v. gewesen seien, die Objecte lediglich dem Museum geliehen haben, u sich daher an dieses halten müssen. (unter dem 274 Copie Die Dion des eller glaubte der Dr. Mayer Beilägi M darauf aufmerksam machen zu müssen, iß das Zahlungsverlangen rechtlich nicht zu begrün- du sein dürfte u erbot eine ausdrückliche Willens äußerung, ob die Angelegenheit zur Kenntniß des hier gebracht werden solle. Hierauf erfolgte, nachdem unter den 9/VI 84 eine Copie als citirten, in der Kanzlei des 12 Orig. Dr. Mayer lt Brief vom 7/VI. 84 nicht aufzufin- Beilage deuten Schreibens vom 16/V. 83 an denselben expedirt worden war, hätte den 14. d. M. die Zustimmung dazu, daß die Angelegenheit bei ihm Biela her zur Vorlegi gebracht werde, "wobei sich je die Firma jedoch selbstverständlich für den Fall die Erfolglosigkeit der diesfälligen Verhandlungen eventuell die gesichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche vorbehalten müsse. Die Dröm der ellas glaubt nun, diese das Ge setz in keiner Weise zum Schadmessatz verpflichtet zu sein, möge nun das Verhältniß, unter welchen das