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        318. 884. 
M 
318 Orig. 
Beilage M 
u. Portieren Sommer 
Hl 
A 
At 
und zwei Panneaux 
569 Orig. 
Beilage M 
ex 27/6 Fuß 
zu. Panneanz. 
A Den Langen 
um 
Alm. f. CXII. 
in Wien. 
Die Firma Ph. Gaas &amp; SöhneVhrt 
durch ihren Rechtsfreund Dr. W. Mayer 
unter dem 14. v. M. an die Dion v. Öell die 
Forderung gestellt, bei dem h. — Ersatzangern 
die für die Schaden zu stellen, welches der genau- 
ten Firma gehörige Teppiche auf der Ausstellung 
zu Triest im Jahre 1882 erlitten haben. Ich 
erlaube nur demnach den Salvershalt wie 
folgt darzustellen. 
Die Firma Gaas oder hatte die Einladung 
je selbständiger Betheiligung an jener Aus- 
stellung ablehmend beantwortet, sich jedoch auf 
persönliches Einschreiten die Professorin Stordi 
u. Beyer bereit früher lassen, zwei große Teppi- 
che/dem Museum zu überlassen, welches es übrig 
nommen hatte, in Triech eine Auswahl Kunst 
gerablicher, unter den Einfluße der Schützung und 
Der Kgtsch entstandener, Objecte in einer eigenen 
Abtheilung zur Ausstellung zu bringen. Die darauf 
piel. beziehende Verhandlungen wann zwischen dem 
Chef des Hauses Haas in den genannten Professo 
den mündlich geführt worden. Ob einer dieser Herren, 
wie Ph. v. Gaas" und Franz Gatzinger in dem 
Protocoll vom 21. Decbr. 1882 behaupten, die 
ausdrückliche Verpflichtung übernommen habe. 
jene Teppiche in allen Theilen unversehrt zurück 
erheben 
zustellen, bin ich nicht in der Lage zu untersuchen. 
entschieden unrichtig, aber ist die Angabe, daß eine 
solche
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        solche Verpflichtung "Bedingung" von der Museums- 
verwaltung, also die Direction, a Genehmig insbe- 
sondere genehmigt" worden sei. Es hat über- 
haupt keine specielle Verhandlung über diesen 
Punct zwischen irgendeinem der Besitzer von 
Gegenständen, welche den Museum behufs der 
ausstellung in Triest anvertraut wurden, und 
der Dien + Mügerung stattgefunden, während die 
lehstere selbstverständlich u stillschweigend 
es als ihre Pflicht erkannte, in jeder möglichen 
Weise innerhalb ihres Wirkungskreises für die 
Schutz jener Gegenstände zu sorgen. Zu den Zwecke 
wurde ein Bediensteter die Andalt nach Triest ge¬ 
schickt, um das Auspacken der Sachen, ferner 
der Oberleitung des Prof. Beyer die Aufstellung in 
den hiezu bestimmten Eisenparillon zu besorgen. 
während des ganzen Tages in den Ausstellungsrau, 
me anwesend zu sein und endlich die Ver- 
packung u die Rücktransport zu besorgen. Diesen 
Aufträgen ist die Betreffende in vollem Maße und 
bei den Hürmen in den Septembertagen — mit 
wirklicher Aufopferung nachgekommen. Augenzen¬ 
gen können nicht genug rühmen, mit welchen Um- 
sicht u. Energie er im 14. Septb., während die Trum- 
mer das Glasiaches umhergeflogen und die Wasser 
massen hereingestürzt sind, er sofort die Bergung 
der nicht in Kasten ausgestellten Objecte durchge 
führet habe. Daß diese durchmäßt wurden, konnte 
er freisch Allerdings waren diese in den Augenblicke 
des Nachdurchbrückes bereits durchmäßt worden: 
das zu verhüten lag außerhalb seiner Macht. 
Aber mit Beruhigung doch ausgesprochen werden 
daß nichts von dem, was zur Sicherung der Ausstellung 
lungsobjecke überhaupt geschehen konnte, verabsäumt 
worden ist. 
Als nach Schluß der Anstellung sämmtliche 
durch Vermittelung des Museums nach Triedt gelangte 
Gegenstande
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        Gegenstand wieder in Wien angekommen waren, 
seits 
ergab sich, daß die Opfinde der Firma haas &amp; Söhne 
I theilg die Stoffe Wasserflecke zeigten, theils 
durch die Nasse gelitten halten, indem sich ein- 
zelne Farbon aufgelöst hatten und herabgeson 
nen waren, und die Firma erklärte, die Stu- 
cke in diesem Zustande nicht zurücknehmen zu kon- 
Beilage 569/xx 
neu. Die Dein das das Ausstellungsermon in 
Triest, an welche sich die Frau der Museum, daß 
Beilage 
halb) gewünscht hatte, lehnte jede Verpflichten 
unter den 31/XII. 
Beslage 211 Orig. 
zur Ersatzleistung ab, und Du Ed. Maÿer als 
Vertreten jener Linna legte die beifolgende 
82 
Note im Betrage von 13.500 rdr, ausdrücklich 
29/8 
betonend, daß Haas &amp; Söhne nicht Aussteller 
Beil. Note v. 
gewesen seien, die Objecte lediglich dem Museum 
geliehen haben, u sich daher an dieses halten 
müssen. 
(unter dem 
274 Copie 
Die Dion des eller glaubte der Dr. Mayer 
Beilägi M 
darauf aufmerksam machen zu müssen, iß 
das Zahlungsverlangen rechtlich nicht zu begrün- 
du sein dürfte u erbot eine ausdrückliche Willens 
äußerung, ob die Angelegenheit zur Kenntniß des 
hier gebracht werden solle. 
Hierauf erfolgte, nachdem unter den 9/VI 
84 eine Copie als citirten, in der Kanzlei des 
12 Orig. 
Dr. Mayer lt Brief vom 7/VI. 84 nicht aufzufin- 
Beilage 
deuten Schreibens vom 16/V. 83 an denselben 
expedirt worden war, hätte den 14. d. M. die 
Zustimmung dazu, daß die Angelegenheit bei ihm 
Biela 
her zur Vorlegi gebracht werde, "wobei sich je 
die Firma jedoch selbstverständlich für den Fall 
die Erfolglosigkeit der diesfälligen Verhandlungen 
eventuell die gesichtliche Geltendmachung ihrer 
Ansprüche vorbehalten müsse. 
Die Dröm der ellas glaubt nun, diese das Ge 
setz in keiner Weise zum Schadmessatz verpflichtet 
zu sein, möge nun das Verhältniß, unter welchen 
das
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        das Museum jene Eppiche übernommen 
halle, als Leihvertrag oder als Bewahrungsver- 
trag aufzufassen sein. Denn weder ist die pflicht 
mäßige Obsorge unterlassen noch sonst ein Verschull 
den Gegangen, noch in der zufällige Schaden durch 
eine widerrechtliche Gänzling des Museums veräu¬ 
laßt worden, noch ist eine Verpflichtung übernom 
nun werde, die gelichenen Gegenstände mich als 
den Umständen in den früheren Zustande zurück 
zustellen. 
Du ernst Nüherz erlaubt sich demnach nur 
eine h. Weisung in dieser Angelegenheit zu bitten 
19 / VI. 84. 
Bilje
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        Pr. 
16) 
1884 
318 
Von Dr. EDUARD MAYER 
N 
M HOF- &amp; GERICHTS- ADVOKAT 
Wien, Tuchlauben 7 
im Bazar. 
— 
Löbliche Directron! 
Mit Ihrer gesch. Zuschrift vom 9. Augs. 
ist mir die Copie Ihres Schreibens vom 14./5 883 zugekommen 
deren Inhalt ich erst jezt der Firma Philipp Haas &amp; Söhne 
mittiren könnte, da mir früher von diesem Schrei¬ 
ben, wie ich zu erwähnen schon die Ehre hatte, nichts 
bekannt war. 
Was nun die Frage selbst anbelangt, so 
glaubt die Firma Philipp Haas &amp; Söhne die von Ihnen 
im allgemeinen ausgesprochene Ansicht, daß der gefor¬ 
derte Ersatz sich als rechtlich nicht begründet heraus¬ 
stellt, nicht acceptiren zu sollen und überläßt es 
der löblichen Verwaltung die Angelegenheit in der 
angedeuteten Weise beim hohen 12 kr: Ministerium 
für Lultus und Unterricht zur Vorlage zu bringen 
wobei sich die Firma jedoch selbstverständlich 
für den Fall der Erfolglosigkeit der diesfälligen Ver¬ 
handlungen eventuell die gerichtliche geltend¬ 
machung Ihrer Ansprüche vorbehalten muß. 
der Umstand, daß das Museum von 
der Ausstellungscommission in Triest einen Ersag¬ 
antrag im gütlichen Wege nicht zu erzwingen 
vermochte, kann selbstverständlich für die 
firma Philipp Haas &amp; Söhne von keiner Be¬ 
deutung sein, da diese Firma anerkann¬
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        lermassen zur Ausstellungcommission in keiner 
lei directem Rechtsverhältnisse steht. 
Indem ich bitte, mir die diesfäl¬ 
Mittheilungen 
ligen weiteren Befälligst zukom¬ 
men lassen zu wollen, zeichne ich in verzüg¬ 
lichster Hochachtung. 
ergebenst 
Dein 
Wien, 14. Juni 1884 
An saa 
kk: oerterr: Museum 
für Kunst &amp; Industrie 
Wien
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