richtsführung. Damit soll keineswegs ausgespro- chen werden, daß es den Architekten, welche im Laufe der letzten tiefs Jahre die gedachten Gegenstände an die Kaßde vorgetragen haben, an Kenntniß des Fa- ches u an gutem Willen gemangelt habe. Aber mannich, das Schülermaterial der Anstalt ist ein so verschie- gfaltige gefertiges, der Grad der Vorbildung ein so verschiedener u zum Theil so niedrigen, und es muß bei dem Unter- richt in so specieller Weise darauf Rücksicht genom- men, was dem künftigen Kunsthandwerker noth nicht jeder wendig ist, ist von dem betr. Lehrer, welcher dieselben Gegenstände vielleicht an einer technischen Anstalt oder höheren Gewerbeschule u. s. w. ganz angemessen sen behandeln würde, schon geeignet ist, dieselben denselben Unterricht an der Kglch nutzbringend zu ertheilen. Dazu ge¬ hört abgesehen von allem anderen, daß er sich mit den Aufgaben der Anstalt völlig vertraut mache. Und dies wird nicht zu erreichen sein, so lange die Stelle nur als ein Durchgangsposten angesehen wird, welcher auch bei längerer Thätig keit keine gesicherte Existenz, keinen Ansprück für die Zukunft gewährt. Diese Erwägungen sind es, welche den Aufsk. zu der dringenste Bitte zwingen, das h. K. K eller wolle die Docentur für technisches. Zeichnen in eine Professur unwandeln, bei deren Beschün¬ es dann möglich sein wird, die Wahl aus einem größeren Kreise tüchtiger Bewerber zu treffen und, wenn die Probgert befriedigende Erfolge zeigt die so nothwendige Stätigkeit im Unterrichte zu erzielen. Der Docent bezieht gegenwärtig eine Jahres- remuneration von 800 fl. Wenn die Stelle in Zukunft ebenso dot ist würde, wie die übrigen Pro- fumren de Vorb-Sch., nämlich mit 1200 fl. Gehalt und 500 fl. Activitätszulage, so würde sich ein Mehr aufwand von 900 fl ergeben, welcher angesichts der