Abschrift
eines Erlaßes des Ministers für Cultus und Unterricht ddo
23. Mai 1884 Z. 8950 an sämmtliche Landesschulbehörden.
Mit Bezug auf den Erlass vom 14. Juli 1883 Z. 13143 er
össne ich der k.k. Landesschulbehörde, daß zu Beginn
des Schuljahres 1884/85 an der Kunstgewerbeschule des
öfterreichischen Museums für Kunst und Industrie
zehn Stipendien à 300 fl für Candidaten des Lehr
amtes für das Freihandzeichnen an Mittelschulen
und zwar an solche Bewerber verliehen werden,
welche die Maturitätsprüfung einer Realschule
oder die Abgangspeusung der bautechnischen Ab
theilung einer höheren Gewerbeschule mit gutem
Erfolge abgelegt haben, oder welche außer der be
friedigend bestandenen Maturitätsprüfung eines
Gymnasiums in einer Aufnahmspensung einen Grad
von Zeichenfertigkeit nachweisen, der dem Lehrziel
der Oberrealschule entspricht.
Bewerber um solche Stipendien haben auf dem
Wege der kk. Landesschulbehörde ihre Gesuche sammt
Proben ihrer Leistungen im Freihandzeichnen an die
Direction der Kunstgewerbeschule einzusenden und
sind diese Eingaben bis spätestens 1. August lau
fenden Jahres der genannten Direction zuzumit
teln.
Von dem Inhalte dieses Erlasses sind sämmt
lichen, dem Amtsbereiche der k.x. Landesschulbehörde
angehörigen Mittelschulen rechtzeitig, das ist noch
vor Abhaltung der Maturitätsprüfungen Mit
theilung zu machen, damit die Abiturienten durch
die betreffenden Directionen verständigt werden
können.
für die Richtigkeit der Abschrift:
Wien, am 27. Mai 1884.
Karl Hackensellnee
Director