der nothwendigen Einrichtungen des Ale-
Hhr
liers und der Vorarbeiten für das Werk
zu geben, doch würde ich mich begnügen,
wenn meine Bezüge als Profeyser vom
1. Januar 1885 zu laufen beginnen würd¬
den.
Der Gehalt beträgt jährlich 2000 fl
2.
und erfährt die der Stellung eines Pro¬
feßers an der Kunstgewerbeschule ge¬
mährleisteten periodischen Erhöhungen,
3.
Die Berufung erfolgt mit Gewährung
meines Eintritts in eine zehnjährige
Dienstzeit um meiner Familie die
Wohlthat der Pensionsberechtigung zu sichern
Die nothwendigen Melier-Einenkau¬
gen für die Schule und für mich werden
zur Verfügung gestellt; mit thunlichster
Berücksichtigung meiner Angaben;
5.
Die Gewährung von circa 400 fl Um¬
zugs Entschädigung,
Die Zuerkennung einer jährlichen
Pannschalsumme von 100 - 150 Fl. für
die technischen Bedürfnisse des Ateliers;
Endlich darf ich wohl als selbstver¬
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ständlich voraussetzen, daß nur Ge¬
legenheit verbleibt, diejenigen meiner
bereits übernommenen Aufträge auch
in der neuen Stellung zu Ende zu führen,
welche ich nicht mehr rückgängig machen
kann.
Dem wäre noch hinzuzufügen, daß die
Raumfrage keine Schwierigkeiten ma¬
chen würde, da für Atelier und Schul-
zimmer die Staatsdruckerei zu sorgen
hätte.
Unverkennbar