eine Abgabe von dem Brutto-Erträgnisse der täglichen
Eintrittsgelder in Anspruch zu nehmen, welche ich jedoch im
vorliegenden Falle, im Hinblick auf die eminente Unter¬
stützungswürdigkeit des Unternehmens statt wie üblich
mit 10%, nur mit 5% fixire.
Auch die Verwerthung des in den Weltausstellungs¬
gebäuden befindlichen Aufzuges und Aufsteiges zu den
Galerien wird, wie bei allen ähnlichen Anläßen, für den
Weltausstellungsfond vorbehalten.
Detaillirte Bestimmungen werden seinerzeit bei Uiber-
gabe des Gebäudes von Seite des Handelsministeriums
an das betreffende Ausstellungscomité festgestellt
werden.
Eine Abschrift des an Euer Hochwohlgeboren gerich-
teten Erlasses bringe ich unter Einem Sr kaiserlichen Ho-
heit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer als
hohen Protektor des k.k. oesterreichischen Museums für
Kunst und Industrie, zu höchstdessen Kenntnißnahme in
Vorlage.
Spien am 5. Juni 1884.
Der k.k. Handelsminister:
sina