Full text: AZ 1884-307

eine Abgabe von dem Brutto-Erträgnisse der täglichen 
Eintrittsgelder in Anspruch zu nehmen, welche ich jedoch im 
vorliegenden Falle, im Hinblick auf die eminente Unter¬ 
stützungswürdigkeit des Unternehmens statt wie üblich 
mit 10%, nur mit 5% fixire. 
Auch die Verwerthung des in den Weltausstellungs¬ 
gebäuden befindlichen Aufzuges und Aufsteiges zu den 
Galerien wird, wie bei allen ähnlichen Anläßen, für den 
Weltausstellungsfond vorbehalten. 
Detaillirte Bestimmungen werden seinerzeit bei Uiber- 
gabe des Gebäudes von Seite des Handelsministeriums 
an das betreffende Ausstellungscomité festgestellt 
werden. 
Eine Abschrift des an Euer Hochwohlgeboren gerich- 
teten Erlasses bringe ich unter Einem Sr kaiserlichen Ho- 
heit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer als 
hohen Protektor des k.k. oesterreichischen Museums für 
Kunst und Industrie, zu höchstdessen Kenntnißnahme in 
Vorlage. 
Spien am 5. Juni 1884. 
Der k.k. Handelsminister: 
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