Full text: AZ 1884-381

Schaffung einer neuen Schule für das Aufblühen 
des bezeichneten Kunstzweiges in Oesterreich ge¬ 
wiß von den besten Folgen begleitet sein 
würde. 
3.) Erkennt man aber diese Voraussetzung als be¬ 
rechtigt an, so erscheint die eventuelle Ernennung Hechts 
zum Professor an der Kunstgewerbeschule gleichsam 
nur als ein Mittel zum Zwecke, da dieser sonst 
gar nicht erreicht werden könnte. 
4.) Die von Hecht vertretene Kunstrichtung schließt 
sich mit Rücksicht auf ihre hauptsächliche Bewendung 
im Gewerbe an die Aufgaben der Kunstgewerbe- 
schule des erst. Museums F. R. u. J. weit beßer an, 
als an etwa an jene der Akademie der bilden 
den Künste. 
5.) Die Ernennung Hechts würde weder in 
raumlicher noch sonstiger Beziehung eine 
Störung an der Kunstgewerbeschichte verursachen 
6.) Die Bedingungen Hechts erscheinen mir 
nicht unbescheiden, unter der Voraussetzung 
daß unter dem als „Gehalt“ angesprochenen Be- 
trage pr 2000 fl die gesammten Bezüge, nemlich 
Gehalt" u. "Activitätszulage" inbegriffen sind. 
7.) Das sub P. 4.) der Kurrende erwähnte Erforder¬ 
nis für Atelier-Einrichtung hätte nicht den 
Cradet der Kunstgewerbeschule zu belasten, sondern 
jenen der Staatsdruckerei. 
Aus diesen Erwägungen glaube