Full text: AZ 1884-333

richtsführung. Damit soll keineswegs ausgespro- 
chen werden, daß es den Architekten, welche im Laufe 
der letzten tiefs Jahre die gedachten Gegenstände an 
die Kaßde vorgetragen haben, an Kenntniß des Fa- 
ches u an gutem Willen gemangelt habe. Aber 
mannich, 
das Schülermaterial der Anstalt ist ein so verschie- 
gfaltige 
gefertiges, der Grad der Vorbildung ein so verschiedener 
u zum Theil so niedrigen, und es muß bei dem Unter- 
richt in so specieller Weise darauf Rücksicht genom- 
men, was dem künftigen Kunsthandwerker noth 
nicht jeder 
wendig ist, ist von dem betr. Lehrer, welcher dieselben 
Gegenstände vielleicht an einer technischen Anstalt 
oder höheren Gewerbeschule u. s. w. ganz angemessen 
sen behandeln würde, schon geeignet ist, dieselben 
denselben Unterricht an der Kglch nutzbringend zu ertheilen. Dazu ge¬ 
hört abgesehen von allem anderen, daß er sich 
mit den Aufgaben der Anstalt völlig vertraut 
mache. Und dies wird nicht zu erreichen sein, so 
lange die Stelle nur als ein Durchgangsposten 
angesehen wird, welcher auch bei längerer Thätig 
keit keine gesicherte Existenz, keinen Ansprück 
für die Zukunft gewährt. 
Diese Erwägungen sind es, welche den Aufsk. 
zu der dringenste Bitte zwingen, das h. K. K eller 
wolle die Docentur für technisches. Zeichnen in 
eine Professur unwandeln, bei deren Beschün¬ 
es dann möglich sein wird, die Wahl aus einem 
größeren Kreise tüchtiger Bewerber zu treffen 
und, wenn die Probgert befriedigende Erfolge zeigt 
die so nothwendige Stätigkeit im Unterrichte zu 
erzielen. 
Der Docent bezieht gegenwärtig eine Jahres- 
remuneration von 800 fl. Wenn die Stelle in 
Zukunft ebenso dot ist würde, wie die übrigen Pro- 
fumren de Vorb-Sch., nämlich mit 1200 fl. Gehalt 
und 500 fl. Activitätszulage, so würde sich ein Mehr 
aufwand von 900 fl ergeben, welcher angesichts 
der