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Josef 24/7 1884.
Ministerium
für Cultus und Unterricht.
Z. 12415.
In Erledigung und unter Rückschluß der
Beilagen des Berichtes vom 19. Juni d. J. Z. 318, be¬
treffend die seitens der Firma Ph. Haas & Söhne
gestellte Forderung auf Ersatzleistung für, auf
der Triest'er Ausstellung im Jahre 1882 angeblich
beschädigte Teppiche und Panneaux, werden Eure
Hochwohlgeboren ermächtigt, der genannten Firma
respective deren Vertreter ohne Anführung spe-
zieller Gründe einfach endgiltig zu erklären,
dass das k.k. oesterreichische Museum für Kunst-
und Industrie, respective die Unterrichts-Ver-
waltung sich nicht für verpflichtet halte und dem
nach auch nicht in der Lage sei, den angesproche-
nen Ersatz zu leisten.
Selbstverständlich bleibt es derselben unbe-
nommen, zur Geltendmachung ihres angeblichen
Anspruches den ordentlichen Rechtsweg zu betreten,
Von dem Eintreten dieses eventuellen Fal-
les wäre sofort anher zu berichten.
Durch obcitierten Bericht gelangte ich jedoch
gleichzeitig zur Kenntnis, dass einzelne Professo¬
ren des Museums ohne Vorwissen, respective Ge-
nehmigung Eurer Hochwohlgeboren im kurzen Wege
noe des Museums mündlich ein Uebereinkom-
men schloßen, welches – wie die in Rede stehende
Angelegenheit beweist – eventuell auch von
weittragender materieller Bedeutung sein
kann.
Angesichts dieser von Eurer Hochwohlgeboren
selbst hervorgehobenen Thatsache kann ich nicht
mühin, meinem Befremden hierüber Ausdruck