Full text: AZ 1884-374

und mündlich geführt worden, und eben deßhalb 
kann ich der Behauptung nicht positiv ent¬ 
gezentreten, daß einer jener Herren eine Verpflich- 
die zu übernahmen 
lung übernommen habe, so welcher er nicht 
ermächtigt war, und die auch keinerlei Rechts 
gültigkeit haben würde, da, wie bereits in in 
erst. Bericht vom 19. vor. M. bemerkt, die an 
gebliche Genehmigung einer solchen Bedingung 
nicht seitens der Dion v. Mus. nicht erfolgt 
ext. 
VII. 84 
Belge