Pfro
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M
Erinnerung
betr. die Einsichtung eines Untersichtet
im Kleingup
Tron der Kammer
gewünschte
F. W.
ex. 15/7 als
und
ten
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Min. f. C. & M.
Der Aufs. R. d. Kglch, wär unter den
6. März c. Z. 112 bei der hiesigen Gandels-
& Gerk um eine Subvention von 500 fl. ein
geschritten behufs der Adivirung eines Unters
richts im Klempuß für die Zöglinge der Cise
lirschnde. Auf dieses Gesuch hat die Kammer
unter den 20. vor. M. Z. 1828 einen abschlän¬
lichem Bescheid ergeben lässig welchen ich
in Abschrift beigefügen mit erlaube.
Die HrGK geht dabei von der irrigen Vorauss
setzung aus, daß der Aufsk einen Übergriff auf
das Wirkungsgebiet als Technologischem Gewerber
Musiums oder doch die Einrichtung eines Par-
alle unterrichtes beabsichtige. Reichs liegt den
Aufsk fern, so wenig Gelbe die Bestimmung
absolut fester Grenzen zwischen den beiderseitigen
Arbeitsfeldern für durchführbar hält, da eine
Kunstgewerbesdeute, welche sich jeder Unterweisung
in technischen Proceduren zu enthalten hätte.
ihrer Aufgabe mir in sehr unvollkommener Weise
geringen könnte. Nach da in den Schreiben der GG
niedergelegten Anschauung dürfte u. a. die Technik
des Treibens u. Ciselirens nicht an der Kosten gelehnt
werden sondern müßten zu diesem Behufe die Schü-
ler an das Technol. Gewill. gewiesen werden, welchem
hingegen nicht gestattet sein würde, bei diesem Unter-
nichte,