Full text: AZ 1884-357

84. 
35. 
Mt prüs. 15/7 1884. 
21618 
zurücksicht auch H Prof. Karabäck 
gesehen Karabace 
Ueber das Einschreiten des löblichen 
kk. Museums vom 13. Mai 1884 Z. 260 um 
Geförderung einer Sendung alter in Egyp- 
ten ausgegrabener Stoffe unter Zollverschluß 
bis Wien, wo erst die Zoll-beziehungsweise 
sanitätsamtliche Behandlung derselben ein¬ 
zutreten hätte, hat das kk. Handels-Mini- 
sterium nachstehendes anher eröffnet: 
Laut der Verordnung der Ministerien 
des Innern, des Handels und der Finanzen 
vom 14. Juli 1883 R. G. B. No 129 ist die Einfuhr 
von Madern, zu welchen die vom oesterrei- 
chischen Museum erworbenen Gegenstände 
unbedingt gehören, aus Egypten verbothen. 
Abgesehen von diesem Verbothe gegen 
dessen Nichtanwendung im vorliegenden 
speziellen Falle das kk. Handels-Ministerium 
vorbehaltlich der Zustimmung der betheiligten 
kk. und k. ungarischen Ministerien keinen 
Anstand zu erheben findet, können die frag¬ 
lichen Stoffe bei ihrer Einfuhr über einen oester 
reichischen Hafen nur nach der vorgeschriebenen 
Reinigung in einem Lazarethe zum Verkehre 
zugelassen werden, da sie wegen ihrer Ein-