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35.
Mt prüs. 15/7 1884.
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zurücksicht auch H Prof. Karabäck
gesehen Karabace
Ueber das Einschreiten des löblichen
kk. Museums vom 13. Mai 1884 Z. 260 um
Geförderung einer Sendung alter in Egyp-
ten ausgegrabener Stoffe unter Zollverschluß
bis Wien, wo erst die Zoll-beziehungsweise
sanitätsamtliche Behandlung derselben ein¬
zutreten hätte, hat das kk. Handels-Mini-
sterium nachstehendes anher eröffnet:
Laut der Verordnung der Ministerien
des Innern, des Handels und der Finanzen
vom 14. Juli 1883 R. G. B. No 129 ist die Einfuhr
von Madern, zu welchen die vom oesterrei-
chischen Museum erworbenen Gegenstände
unbedingt gehören, aus Egypten verbothen.
Abgesehen von diesem Verbothe gegen
dessen Nichtanwendung im vorliegenden
speziellen Falle das kk. Handels-Ministerium
vorbehaltlich der Zustimmung der betheiligten
kk. und k. ungarischen Ministerien keinen
Anstand zu erheben findet, können die frag¬
lichen Stoffe bei ihrer Einfuhr über einen oester
reichischen Hafen nur nach der vorgeschriebenen
Reinigung in einem Lazarethe zum Verkehre
zugelassen werden, da sie wegen ihrer Ein-