B.G.
das Votum des Aufsichts
ra thes der Kunstgewerbenhale
eingeholt, ein Vorgang, der
zufolge der Abwesenheit der
meisten Hrn. Aufsichtsräthe
so viele Zeit in Anspruch
nahm, dass dem Auftrage
des h. k.k. Min., binnen
14. Tagen zu der in Rede
strehenden Sache einen An¬
trag zu stellen nicht nach
gekommen werden konnte.
Sämmtliche Mitglieder des
Anfsichtsrathes haben, wie
ans den sub. B.-G heilie
genden Erklärungen her-
vorgeht, ihre volle Instim-
nimig ausgesprochen, und
mit Nachdruck wurde
des Herrn Hecht
diese Berufung, sowohl
mit Rücksicht auf die
Künstleri über Ausstattung
des unter der begide
Kais. Noheit des Kron-
prinzen vorbereiteten
Werkes, als auch in An-
betracht der Förderung
der gnaphischen Künste
und
im Allgemeinen, als auch
der gedeihlichen Ent-
wicklung der Kunstge-