richtsführung. Damit soll keineswegs ausgespro-
chen werden, daß es den Architekten, welche im Laufe
der letzten tiefs Jahre die gedachten Gegenstände an
die Kaßde vorgetragen haben, an Kenntniß des Fa-
ches u an gutem Willen gemangelt habe. Aber
mannich,
das Schülermaterial der Anstalt ist ein so verschie-
gfaltige
gefertiges, der Grad der Vorbildung ein so verschiedener
u zum Theil so niedrigen, und es muß bei dem Unter-
richt in so specieller Weise darauf Rücksicht genom-
men, was dem künftigen Kunsthandwerker noth
nicht jeder
wendig ist, ist von dem betr. Lehrer, welcher dieselben
Gegenstände vielleicht an einer technischen Anstalt
oder höheren Gewerbeschule u. s. w. ganz angemessen
sen behandeln würde, schon geeignet ist, dieselben
denselben Unterricht an der Kglch nutzbringend zu ertheilen. Dazu ge¬
hört abgesehen von allem anderen, daß er sich
mit den Aufgaben der Anstalt völlig vertraut
mache. Und dies wird nicht zu erreichen sein, so
lange die Stelle nur als ein Durchgangsposten
angesehen wird, welcher auch bei längerer Thätig
keit keine gesicherte Existenz, keinen Ansprück
für die Zukunft gewährt.
Diese Erwägungen sind es, welche den Aufsk.
zu der dringenste Bitte zwingen, das h. K. K eller
wolle die Docentur für technisches. Zeichnen in
eine Professur unwandeln, bei deren Beschün¬
es dann möglich sein wird, die Wahl aus einem
größeren Kreise tüchtiger Bewerber zu treffen
und, wenn die Probgert befriedigende Erfolge zeigt
die so nothwendige Stätigkeit im Unterrichte zu
erzielen.
Der Docent bezieht gegenwärtig eine Jahres-
remuneration von 800 fl. Wenn die Stelle in
Zukunft ebenso dot ist würde, wie die übrigen Pro-
fumren de Vorb-Sch., nämlich mit 1200 fl. Gehalt
und 500 fl. Activitätszulage, so würde sich ein Mehr
aufwand von 900 fl ergeben, welcher angesichts
der