zu verleihen, und Eure Hochwohlgeboren
zu ersuchen, nur ehethunlichst in detail |
lierter Weise zu berichten, wie ein der
artiger Vorgang stattfinden konnte, und
welche Verfügungen Eure Hochwohlgeboren
zur künftigen Hintanhaltung einer ähn-
lichen, das Ansehen der Anstalt schädigen
den Formlosigkeit in der Behandlung so
wichtiger, eventuell schwerer Opfer des
Staatsschatzes nach sich ziehenden Acte ge-
troffen haben.
Schließlich werden Eure Hochwohlge¬
boren ersucht, in künftigen analogen
Fällen, die Bedingungen der Uebernah-
me oder Verwahrung von Objecten
privater Personen zu wie immer ge-
arteten Zwecken in einer schriftlichen
von beiden Parteien ordnungsmä-
ßig zu unterfertigenden Urkunde,
genau zu pracisieren, wobei auch auf
die Wahrung der materiellen Inte¬
reffen des Eurer Hochwohlgeboren un-
terstehenden Institutes besonde-
re Rücksicht zu nehmen sein
wird, da ich im entgegengesetz-
ten Falle genöthigt wäre, die
Austragung eventueller Rechts-
streitigkeiten der persönli-
chen Verantwortung Eurer