richte die künstlerische Formgebung mit ins Ar-
ge zu fassen. Eben so wenig stichhaltig erscheint
die Ansicht, ist für die Zöglinge, welche das Treiben
Gravinn u. Ciseliren, das sie in der Käsch erlernen
künftig zu ihrem Lebensberufe machen wollen
die Bekanntschaft mit dem Gußprocesse überflüssig
sei, da im Gegentheil gewünscht werden muß, daß
die Kunsthandwerker dieses Zweiges nicht genöthigt
bei der vielfachen Anlassen, die sich ihnen erge-
ben können, das Gießverfahren zu Hülfe zu neh-
nun, genöthigt seien, sich an einen Gießer zu wen-
den. Und sie in solcher Weise unabhängig zu ma-
denn, ist allein die Absicht des Aufsk., wenn da¬
selbe eine Unterweisung im Kleingut mit in das
Programm der Ciktischule aufnehmen will,
Du Aufsk wird nicht ermangeln, schon
der principiellen Frage halber, der G + GK ge-
genüber keinen Standpunct zur Geltung zu
bringen. Inzwischen folgt dieselbe der h. Auffor¬
derung vom 30 / IV. c. Z. 6838, indem er
hiermit besichtet, daß die Plan besteht, einige
Zöglinge von einem practischen Gießer in dessen
Werkstall unterrichten zu lassen, so ist die
Kosten der Einrichtung einer eigenen Gießau
stalt gespart werden können. Der vom Lehrer
Schwartz empfohlene Gelbgießer Joh. Doleysch-
ka hal side bereit erklärt, du Unterricht im
Somme für Voll- u. Gohlguh, sowie im Le-
giren u. Gießen da für das Kunstgewerbe wider
ligsten Metalle durch vier Monate in wochenst
lide zwölf Stunden zu ertheilen, und dafür eine
Remuneration von 300 fl, ferner 100 fl
als Entschädigung für den Verbrunde von Formisand
Brennmaterial u. a. m. beansprucht. Gien
zu würde noch 300 fl zur Auschaffung von allen
tallen Kommung welche Eigenthum der Schulen
zu bleiben, bezw. von den Schülern erseht werden
müßten, so ihr die Gesammtaufreund sich auf
700 fl belaufen würde. Als Beitrag zur Decken
Nesen