Full text: AZ 1884-381

Gleichzeitig aber halte ich die Ausübung einer Holzschnitt, 
schule für eine wichtige Vorbedingung zur zweckentsprechend 
Erledigung der in dem Werke d. B. K. hoheit gestellten 
holzschneiderischen Aufgeben. 
Ich würde deßhalb bitten diese Berufung als Prof. des 
horschnittes hieher meiner Übersiedelung unter folgenden 
Bedingungen zu Grunde zu legen. 
1. Die Berufung tritt auch in diesem Jahre in Kraft, um 
mir Gelegenheit zu den nothwendigen Einrichtungen der 
Ateliers u. der Verarbeiten für das Werk zu geben. 
2. 
Der Gehalt beträgt jährlich 2000 fl u. erfährt die 
die Stellung eines Prof an der Kunstgewerbeschule ge¬ 
unfeleisteten periodischen Erhöhungen. 
4. 
die nothwendigen Ateliersinrichtungen für die Schule 
u. für mich werden zur Verfügung gestellt, mit thunlichsten 
Berücksichtigung meiner Angeben. 
3. 
die Berufung erfolgt mit Gewährung meines Ein¬ 
tritts in eine zehnjährige Dienstzeit um meiner Famili¬ 
die Wahlthat der Pensionsberechtigung zu führen. 
Die Gemährung von s. 400 fl. Umzugsentschädigung. 
6. 
die Zuerkennung einer jährlichen Pruschelfummern 
100-150 fl zur Deckung der Kosten für die laufenden 
technischen Bedürfnisse des Ateliers. 
Endlich darf ich mehl als selbstverständlich voraussetz 
daß mir Gelegenheit verbleibt diejenigen meiner 
bereits übernommenen Aufträge auch in der neuen 
I jedoch würde ich mich begnügen, wenn meine Bezüge als Professor vom 
1. Januar 1865 zu laufen 
beginnen würden