Full text: AZ 1884-381

7. W. H. erhält die Befugniß den Druck der aus dem In¬ 
stitut, oder der Geschnittschule hervorgegangenen Arbeiten 
somit er in der S.S. Staatsdrucken behaupt wird, zu über¬ 
machen u. zu berieflüssen. Ohne seine Conventur soll keine 
der bez. Platten in Auflage gedrückt werden. 
8. W. H. erhält in den Räumen des k.k. Staatsdrücken 
ersp. im alten Universitäts-Gebäude eine entsprechende 
mit Atelier für 
Wohnung in der Nähe des Instituts.