durch der in geehrter Zuschrift, Nr. 2' Slujus 1884
Z. 327. enthaltenen Mittheilung, derzufolge
der Hilograf Hecht auf hohen Münzel
berufen ist die Herstellung und Leitung
des Hilografischen Theiles deß unter Cleyide
Sr. H Hoheit des Kronprinzen erscheinenden
Werkes über Österrente, zu übernahme
hält es der Gefertigte für Pflicht jedes
Patrioten diesen hohen Spunsch nach
kräften zu fördern.
In diesem Sinne und in Übereinstimmung
mit der in dieser Zuschrift enthaltenen
Auffaßung Ew. Hochwahlgeboren, nach
welcher die Holzschnittkunst durch die
kunstlerische Thätigkeit Heeht in
Wien, einer gedechlichen Entwicklung
entgegen gehen wird, bin ich für die
Erwerbung dieser Kraft, selbst wenn
wenn dieser neu zu creirenden Professur
an der Kunstgewerkschule Hinderniste
im Wege waren, und Hecht etwa
gänglich an dem Orte seiner Thätig
heit nehmlich an den k.k. Staats Srullerey