Full text: AZ 1884-381

durch der in geehrter Zuschrift, Nr. 2' Slujus 1884 
Z. 327. enthaltenen Mittheilung, derzufolge 
der Hilograf Hecht auf hohen Münzel 
berufen ist die Herstellung und Leitung 
des Hilografischen Theiles deß unter Cleyide 
Sr. H Hoheit des Kronprinzen erscheinenden 
Werkes über Österrente, zu übernahme 
hält es der Gefertigte für Pflicht jedes 
Patrioten diesen hohen Spunsch nach 
kräften zu fördern. 
In diesem Sinne und in Übereinstimmung 
mit der in dieser Zuschrift enthaltenen 
Auffaßung Ew. Hochwahlgeboren, nach 
welcher die Holzschnittkunst durch die 
kunstlerische Thätigkeit Heeht in 
Wien, einer gedechlichen Entwicklung 
entgegen gehen wird, bin ich für die 
Erwerbung dieser Kraft, selbst wenn 
wenn dieser neu zu creirenden Professur 
an der Kunstgewerkschule Hinderniste 
im Wege waren, und Hecht etwa 
gänglich an dem Orte seiner Thätig 
heit nehmlich an den k.k. Staats Srullerey