Gegenstand wieder in Wien angekommen waren,
seits
ergab sich, daß die Opfinde der Firma haas & Söhne
I theilg die Stoffe Wasserflecke zeigten, theils
durch die Nasse gelitten halten, indem sich ein-
zelne Farbon aufgelöst hatten und herabgeson
nen waren, und die Firma erklärte, die Stu-
cke in diesem Zustande nicht zurücknehmen zu kon-
Beilage 569/xx
neu. Die Dein das das Ausstellungsermon in
Triest, an welche sich die Frau der Museum, daß
Beilage
halb) gewünscht hatte, lehnte jede Verpflichten
unter den 31/XII.
Beslage 211 Orig.
zur Ersatzleistung ab, und Du Ed. Maÿer als
Vertreten jener Linna legte die beifolgende
82
Note im Betrage von 13.500 rdr, ausdrücklich
29/8
betonend, daß Haas & Söhne nicht Aussteller
Beil. Note v.
gewesen seien, die Objecte lediglich dem Museum
geliehen haben, u sich daher an dieses halten
müssen.
(unter dem
274 Copie
Die Dion des eller glaubte der Dr. Mayer
Beilägi M
darauf aufmerksam machen zu müssen, iß
das Zahlungsverlangen rechtlich nicht zu begrün-
du sein dürfte u erbot eine ausdrückliche Willens
äußerung, ob die Angelegenheit zur Kenntniß des
hier gebracht werden solle.
Hierauf erfolgte, nachdem unter den 9/VI
84 eine Copie als citirten, in der Kanzlei des
12 Orig.
Dr. Mayer lt Brief vom 7/VI. 84 nicht aufzufin-
Beilage
deuten Schreibens vom 16/V. 83 an denselben
expedirt worden war, hätte den 14. d. M. die
Zustimmung dazu, daß die Angelegenheit bei ihm
Biela
her zur Vorlegi gebracht werde, "wobei sich je
die Firma jedoch selbstverständlich für den Fall
die Erfolglosigkeit der diesfälligen Verhandlungen
eventuell die gesichtliche Geltendmachung ihrer
Ansprüche vorbehalten müsse.
Die Dröm der ellas glaubt nun, diese das Ge
setz in keiner Weise zum Schadmessatz verpflichtet
zu sein, möge nun das Verhältniß, unter welchen
das