solche Verpflichtung "Bedingung" von der Museums-
verwaltung, also die Direction, a Genehmig insbe-
sondere genehmigt" worden sei. Es hat über-
haupt keine specielle Verhandlung über diesen
Punct zwischen irgendeinem der Besitzer von
Gegenständen, welche den Museum behufs der
ausstellung in Triest anvertraut wurden, und
der Dien + Mügerung stattgefunden, während die
lehstere selbstverständlich u stillschweigend
es als ihre Pflicht erkannte, in jeder möglichen
Weise innerhalb ihres Wirkungskreises für die
Schutz jener Gegenstände zu sorgen. Zu den Zwecke
wurde ein Bediensteter die Andalt nach Triest ge¬
schickt, um das Auspacken der Sachen, ferner
der Oberleitung des Prof. Beyer die Aufstellung in
den hiezu bestimmten Eisenparillon zu besorgen.
während des ganzen Tages in den Ausstellungsrau,
me anwesend zu sein und endlich die Ver-
packung u die Rücktransport zu besorgen. Diesen
Aufträgen ist die Betreffende in vollem Maße und
bei den Hürmen in den Septembertagen — mit
wirklicher Aufopferung nachgekommen. Augenzen¬
gen können nicht genug rühmen, mit welchen Um-
sicht u. Energie er im 14. Septb., während die Trum-
mer das Glasiaches umhergeflogen und die Wasser
massen hereingestürzt sind, er sofort die Bergung
der nicht in Kasten ausgestellten Objecte durchge
führet habe. Daß diese durchmäßt wurden, konnte
er freisch Allerdings waren diese in den Augenblicke
des Nachdurchbrückes bereits durchmäßt worden:
das zu verhüten lag außerhalb seiner Macht.
Aber mit Beruhigung doch ausgesprochen werden
daß nichts von dem, was zur Sicherung der Ausstellung
lungsobjecke überhaupt geschehen konnte, verabsäumt
worden ist.
Als nach Schluß der Anstellung sämmtliche
durch Vermittelung des Museums nach Triedt gelangte
Gegenstande