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Hof & Ger. Adv. Dr. Ed. Mayer
Mit Beziehung auf Ihre gesch. zu.
schriftfft vom 14. vor. dl. betr. die Ersatzlei-
stung für Beschädigungen, welche die in Triest
ausgestellt gewesenen Teppiche v. Portieren da
Firma Ph. Gaas & Söhne bei jener Gelegen
heit erlitten haben, bin ich ermächtigt zu er-
Klären, daß das KK. Orst. Maj. f. K v G., resp.
die Unterrichtsverwaltung sich nicht für verpflich¬
Ich hält u demnach nicht in der Lage ist, den
angesprochenen Ersatz zu leisten.
Min. f. C. & U.
Mit Beziehung auf der h. Erlaß vom 22.
v. M. Z. 12415, betr. die Ersatzängeräche den
Firma Ihr Gaas & Söhne, bechre ich mich
zu berichten, daß dem Vertreten der genannten
Firma, HochAdr. Dr. W. Maÿse, der Bescheid
in der vorgeschriebenen Weise unter Einem ertheilt
was.
Was die in m. ergb. Berichte vom 19. vor.
M. Z. 318 zugegebene Möglichkeit einer zu
weit gehender Zusage seitens der Gk Prof. Storch
oder die Prof. Beyer – wie solche von der Firma
Hads behauptet geltend gemacht wird — betrifft
so waren die genannten Proff von mir mit der Lei-
dung der Installation der Museumtabtheilung auf
der triester Ausstellung beaufklagt werden, und
hatten in diesen Interesse die Firma Gaas, welche
nicht selbst ausstellen wollte, bewogen, passende
Objek den Museum für jene Abtheilung zu über-
lassen. Die betr. Verhandlungen zwischen den beiden
Proff u den Chef bezw. den Vertretern der Firma
und
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